Betrug bei der Polizei

Saarbrücken · Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen vorzeitig pensionierten Kommissar und dessen Vorgesetzte. Die Vorwürfe: Betrug, Urkundenfälschung, Körperverletzung, Strafvereitelung und Volksverhetzung.

 In der Polizeiinspektion in der Karcherstraße soll es zu dreistem Betrug gekommen sein.Location:Saarbrücken

In der Polizeiinspektion in der Karcherstraße soll es zu dreistem Betrug gekommen sein.Location:Saarbrücken

Foto: Oliver Dietze

Fahnder des Dezernats "Besondere Ermittlungen und Korruption (BEK)" des Landespolizeipräsidiums sind einem dreisten Betrugsfall, der sich in den Reihen der Saar-Polizei abgespielt hat, auf der Spur. Tatort ist die Polizeiinspektion St. Johann, die mit 210 Beamten größte Inspektion des Landes in der Saarbrücker Karcherstraße. Dort wirkte bis vor einem Jahr der 42 Jahre alte Kommissar J. beim Kriminaldienst. Er ist mittlerweile wegen Dienstunfähigkeit, die ein Polizeiarzt attestiert hat, im vorzeitigen Ruhestand.

Die Ermittlungen richten sich gegen ihn und seine Freundin (36), einen Hauptkommissar (56) der sein Vorgesetzter war, einen Polizeirat (59) sowie gegen zwei Beamte (50 und 28 Jahre) einer Dienstgruppe im Wachdienst. Dies bestätigten Polizeipräsident Norbert Rupp und sein Stellvertreter Hugo Müller auf Anfrage unserer Zeitung. Beide versicherten, dass dieser Fall in den eigenen Reihen rückhaltlos aufgeklärt werde. Der gute Ruf der Polizei stehe auf dem Spiel. Neben Betrug und Beihilfe dazu stehen Urkundenfälschung, Strafvereitelung im Amt, Körperverletzung und Volksverhetzung im Raum.

Ein "Vergeltungsangriff"?

Konkreter Anlass sind Vorfälle, die sich im August 2013 an einem frühen Sonntagmorgen in der Saarbrücker Altstadt abgespielt haben. Nach den ursprünglichen Schilderungen wurde der Kommissar, der in Begleitung einer Bekannten war, von einer Gruppe Jugendlicher zusammengeschlagen und schwer verletzt. Er musste in einer Klinik behandelt werden. Sein Vorgesetzter, so heißt es, erstattete für ihn eine Dienstunfallanzeige. Angeblich habe der Beamte sich als Polizist ausgewiesen und den Jugendlichen, die seine Begleiterin beleidigt hätten, einen Platzverweis ausgesprochen. Wenig später sei er von der Gruppe angegriffen worden. Die Rede ist von einem "Vergeltungsangriff". Für den Polizisten habe Lebensgefahr bestanden. Damit wurde wohl ein so genannter "qualifizierter Dienstunfall" begründet.

Zum Hintergrund: Wird ein Polizist nach einem "qualifizierten Dienstunfall" wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt, erhält er 75 Prozent des Gehalts, das drei Besoldungsgruppen über seiner aktuellen Eingruppierung liegt. Zudem zahlt Vater Staat eine Entschädigung von etwa 80.000 Euro.

Das Präsidium erkannte den qualifizierten Dienstunfall zunächst nicht an, weil kein Zusammenhang zwischen Dienstgeschäft und Angriff bestanden habe. Zudem gab es Hinweise, dass der Kommissar unter Alkoholeinfluss stand. Diese Entscheidung rief offenbar die Vorgesetzten des verletzten Polizisten auf den Plan. Sie reklamierten mit Erfolg Rückendeckung und Fürsorge des Dienstherrn. Im Widerspruchsverfahren wurde der besondere Dienstunfall anerkannt. Der erkrankte Beamte meldete sich wenig später als nicht mehr dienstfähig beim Polizeiarzt.

Polizeiintern schlugen die Wellen hoch. In einem anonymen Schreiben werden Betrugsvorwürfe erhoben. Immerhin hätte der Beamte, der für seine Eskapaden unter Alkoholeinfluss bekannt war, als Pensionär Anspruch auf ein Ruhegehalt gehabt, das deutlich über seinem aktuellen Kommissars-Gehalt lag.

Der Fall kam erneut auf den Prüfstand. Ergebnis: Rückwirkende Aberkennung des qualifizierten Dienstunfalls und Vorlage der Akten beim Staatsanwalt, denn nach den internen Untersuchungen wurden vorsätzlich falsche Angaben bei der Beantragung des Dienstunfalles gemacht.

Mit geschminktem Hitlerbart

Die Schlägerei in der Altstadt hatte wohl eine längere Vorgeschichte. Kommissar J. kam, so der bisherige Stand der Dinge, von einer Feier im privaten Kreis und traf sich danach am St. Johanner Markt mit seiner Freundin. Mit einem Kollegen besuchten sie zu vorgerückter Stunde eine Kneipe in der Bleichstraße. Der stark angetrunkene Polizist soll sich dort mit einem Schminkstift ein Hitlerbärtchen auf die Oberlippe gemalt und einen Seitenscheitel in die genässten Haare gezogen haben. Im Gastraum habe er dann Hitler parodiert, wird berichtet. Unter den Gästen weilten Studenten, die gegen diesen Auftritt protestierten, von Volksverhetzung sprachen. Ein Jurastudent soll mit Strafanzeige gedroht haben. In einem Handgemenge streckte der Kommissar den Studenten nieder. Die alarmierte Polizei nahm den Fall auf. Streifenbeamte ermahnten ihren alkoholisierten Kollegen. Der zog mit seiner Begleiterin weiter. Unterwegs kam es zu einer Schlägerei mit jungen Franzosen - Anlass war möglicherweise das provokante "Hitlerbärtchen". Es sollen Handyfotos existieren. Die Streifenbeamten, die zuvor in die Kneipe gerufen worden waren, notierten auch diesen Vorfall in der Obertorstraße und schrieben ihre Berichte.

Bei den internen Untersuchungen stellte sich heraus, dass ihr Einsatzbericht später offenbar auf Anweisung abgeändert wurde. So wurde angeblich die Passage über die Hitlerparodie auf besonderen Wunsch des Vorgesetzten des Kommissars, der erstaunlicherweise auch die Sachbearbeitung übernahm, entfernt. Die erste Form des Einsatzberichtes soll aber den Ermittlern zwischenzeitlich vorliegen.

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