Bestatter gegen Verstreuen von Asche

Saarbrücken · Die aktuell aufgekommene Diskussion, ob das Verstreuen von Totenasche im Saarland erlaubt werden sollte, ist aus der Sicht der saarländischen Innungsbestatter unnötig. Wie die Bestatter in einer Aussendung mitteilen, bietet das gültige hiesige Bestattungsgesetz "viele Freiheiten" und bedarf keiner Ergänzung - "schon gar nicht um die öffentliche oder private Verstreuung von Totenasche." Wie umstritten das Thema ist, zeige allein der Umstand, dass in Bremerhaven, einem Teil des Landes Bremen , der Magistrat das Verstreuen der Totenasche nicht erlaubt hat, während es in Bremen erlaubt sei.Mit der Verstreuung der Asche lasse sich kaum Geld sparen, führen die Bestatter an.

Letztlich könnten nur die Kosten der sogenannten Über- oder Schmuckurne sowie die Friedhofsgebühren umgangen werden. Problematisch sei außerdem, dass Totenasche ein hohes toxisches Potenzial habe. Die Verstreuung dürfe daher nur auf eine relativ eng umgrenzte Fläche erfolgen.

Die saarländischen Innungsbestatter betonen weiter, dass der Wille des Verstorbenen im Vordergrund steht. Ihn zu achten, sei die "vorderste und höchste Pflicht eines jeden Bestatters und natürlich des Staates." Zu achten sei aber auch die allgemeine Würde des Menschen, die mit dem Tod nicht ende, ebenso wie die Anschauung der Bevölkerung. Nach Aussage den hiesigen Innungsbestattern ist somit aus gutem Grund "nicht alles erlaubt wird, was machbar ist."

Im Übrigen müsse in Deutschland niemand aus Geldnot die Totenasche auf privatem Gelände verstreuen. Sind die Kosten einer Bestattung zu hoch, können Angehörige finanzielle Hilfe beim Sozialamt beantragen.

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