Bernd Richter darf Hans-Jürgen Malirs rechtsradikal nennen

Saarbrücken · Im politischen Disput kommt der Meinungsfreiheit ein besonders hoher Stellenwert zu. Das hat das Saarländische Oberlandesgericht gestern klargestellt.

Die Richter wiesen eine Klage des Bundesvorsitzenden der Partei Freie Wähler Deutschland (FWD), Hans-Jürgen Malirs, gegen den früheren Vorsitzenden der "Freien Wähler Saarland" ab. Der Saarbrücker Bernd Richter hatte seinem Konkurrenten vorgeworfen, er vertrete rechtsnationale und rechtsradikale Positionen. Malirs forderte deshalb eine Entschädigung wegen Verletzung seines im Grundgesetz geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrechtes sowie die künftige Unterlassung solcher Äußerungen.

Ohne Erfolg: Die Richter urteilten, dass es sich bei den Aussagen des Saarländers um reine Meinungsäußerungen in der politischen Auseinandersetzung handele. Diese subjektiven Werturteile seien keine Tatsachenbehauptungen im klassischen Sinn. Als Meinung seien sie deshalb auch nicht dem Beweis der Wahrheit zugänglich. Bei der Abwägung im konkreten Fall führe dies dazu, dass der Meinungsfreiheit Vorrang gegenüber dem Persönlichkeitsrecht des Klägers zukomme. Entscheidend sei dabei, dass es sich um einen öffentlichen Streit aus dem politischen Leben handelte.

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