Beamte im Saarland müssen künftig bis 67 arbeiten

Saarbrücken · Beamte des Landes und der Kommunen sollen künftig erst mit 67 anstatt wie bisher mit 65 Jahren in Pension gehen dürfen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat der Landtag gestern mit den Stimmen von CDU , SPD und Grünen in zweiter Lesung angenommen.

Demnach wird die Altersgrenze ab Januar 2015 schrittweise bis 2029 angehoben. Wer mit 65 Jahren bereits 45 Jahre gearbeitet hat, darf auch künftig ohne Abzüge in den Ruhestand gehen. Das Pensionsalter für Polizisten, Justizvollzugsbeamte und Berufsfeuerwehrleute wird bis 2026 schrittweise von 60 auf 62 Jahre angehoben. Ausnahmen gelten für besonders belastete Beamte, etwa im Wechselschichtdienst. Die Anhebung der Altersgrenze soll den Landeshaushalt entlasten.

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