Bachmann will moderneres Mutterschutzgesetz

Saarbrücken · Das Mutterschutzgesetz von 1952 enthalte zu viele „Beschäftigungsverbote“ für Schwangere, die zu „signifikanten Karrierenachteilen“ für die werdenden Mütter führten. Deshalb kämpft Ministerin Bachmann für Änderungen.

. Monika Bachmann , 65, selbst Mutter einer Tochter, war zarte zwei Jahre alt, als das aktuelle Mutterschutzgesetz den Bundestag in Bonn passierte. "Angesichts der Tatsache, dass das 1952 ausgefertigte Mutterschutzgesetz die heutigen Umstände der betroffenen Frauen nicht mehr angemessen berücksichtigt, sehe ich dringenden Handlungsbedarf, um den Gesundheitsschutz und die Chancengleichheit der betroffenen Frauen adäquat gewährleisten zu können", lautet ein Kernsatz in dem Schreiben der Saar-Familienministerin Bachmann (CDU ) an ihre Amtskollegin im Bundeskabinett , Manuela Schwesig (SPD ), das der SZ vorliegt. Wesentlichen Reformbedarf sieht Bachmann im Geltungsbereich des Gesetzes und bei den Beschäftigungsverboten. Diese Regelungen führten zu "signifikanten Karrierenachteilen" bei den Schwangeren, so die Christdemokratin. "Ich fordere Sie daher dringend auf, die notwendigen Reformmaßnahmen in Angriff zu nehmen und zeitnah umzusetzen", schreibt Bachmann an die "sehr geehrte Frau Bundesministerin".

Im SZ-Gespräch betont die Saar-Familienministerin, dass das kleine Saarland nicht alleine einen solchen Reformvorstoß vortragen könne. Deshalb suche sie derzeit Mitstreiter unter ihren Länderkolleginnen und -kollegen und werde das Thema Mutterschutz bei der Familienminister-Konferenz am 21./22. Mai im Hotel Schloss Berg in Perl-Nennig ansprechen.

Es gehe konkret darum, Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen in den Geltungsbereich des Gesetzes mit einzubeziehen. Zudem solle die Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz ins Gesetz übernommen werden.

Vor allem stört Bachmann, dass Arbeitgeber bisher zu oft Beschäftigungsverbote für schwangere Mitarbeiterinnen aussprächen. "Die Möglichkeit einer Umgestaltung des Arbeitsplatzes, eines Arbeitsplatzwechsels oder von Beschäftigungsbeschränkungen wird nur selten geprüft", so die Ministerin. Da die Arbeitgeber den gezahlten Lohn der zur Schonung nach Hause geschickten Schwangeren per Umlage erstattet bekämen, stiegen diese staatlichen Umlagebeiträge durch mehr Beschäftigungsverbote an.

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