Auf in zweite Instanz: Wehrleute fechten Urlaubs-Urteil an:

Saarbrücken · Der Streit um das Rechenmodell für den Jahresurlaub von Berufsfeuerwehrleuten geht in die nächste Instanz. Denn die Differenzen zwischen den Klägern und der Stadt sind nicht ausgeräumt.

Die Meinungsverschiedenheiten über das Urlaubsmodell der Saarbrücker Berufsfeuerwehr bleiben. Und zwar auch nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts in Saarlouis. Das Gericht hatte jüngst die Klagen von 13 Feuerwehrleuten auf mehr Jahresurlaub abgewiesen.Der Konflikt sieht so aus: Die Stadt Saarbrücken sagt, wenn ein Berufsfeuerwehrmann im Durchschnitt zweimal in der Woche 24-Stunden-Dienst hat, dann kann er an zwölf Tagen zu Hause bleiben. In Kombination mit seinen freien Tagen, die ihm außerdem zustehen, kommt er dann auf 30 Tage Urlaub. Einige Feuerwehrleute sagen: Auf diese 30 Tage Urlaub kommen wir nur, wenn wir 14 freie Tage erhalten. Diese Feuerwehrleute zogen vors Verwaltungsgericht. Es wies zwar die Klagen ab, aber noch ist der Instanzenweg nicht zu Ende.

Am Mittwoch meldete sich die Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft (DFeuG) zu Wort. Ihr Landesgruppenvorsitzender Detlef Schütz, einer der Kläger , kündigte an: "Ein Dutzend Kollegen aus unserer Gewerkschaft geht in Berufung." Schütz und seine Mitstreiter kritisieren nach wie vor das Rechenmodell der Stadt als Urlaubskürzung. Schütz sagt, die Richter hätten die Klagen unter anderem deswegen abgewiesen, weil für den sehr speziellen Dienstplan der Einsatzbeamten in der einzigen Berufsfeuerwehr des Saarlandes keine Arbeitszeit-Verordnung existiert. In vielen anderen Bundesländern hingegen sei eine solch spezielle Arbeitszeit-Verordnung für die Berufsfeuerwehren eingeführt. Die Gewerkschaft begleite die Klageverfahren und habe in der Sache selbst bei Gericht vorgesprochen.

DfeuG-Landeschef Schütz sieht die Sache so: Mag sein, dass die Berufsfeuerwehr gemeinsam mit dem Personalamt ein Arbeitszeitmodell sowie die dazugehörige Urlaubsregelung selbst entwickelt hat. "Aber genau hier liegt der Hase im Pfeffer. Solche Regelungen bedürfen grundsätzlich der Zustimmung des Personalrates, der, aus gutem Grund, eine solche Zustimmung verweigert hat. Diese Regelungen wurden trotzdem eingeführt und verursachten somit den jetzt vorliegenden Rechtsstreit. Wir als DFeuG können schon heute sagen, dass wir selbstverständlich den vom Gericht ermöglichten Weg zum Oberverwaltungsgericht einschlagen werden."

Das Fehlen einer Arbeitszeit-Verordnung für die Feuerwehrbeamten habe die Feuerwehr-Gewerkschaft nun höheren Orts zum Thema gemacht. Im August führe sie erste Gespräche mit Vertretern der Landesregierung in dieser Sache, kündigt Detlef Schütz an. Er sagt: "Ziel ist die rasche Einführung einer gerechten Arbeitszeit-Verordnung, damit die Frage des Urlaubsanspruches und einer Feiertagsausgleichsregelung in Anlehnung an andere Bundesländer auch im Saarland bald geklärt ist."

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