Auch Laien-Urteile haben Gewicht

Saarbrücken · Seit 1. Januar läuft die neue Amtsperiode der Schöffen. Die Laien, die den Richtern gleichgestellt sind, wirken bei vielen Urteilen der Gerichte mit. Der Lehrer Hans Faulstich ist am Jugendschöffengericht im Einsatz.

 Richter Ralf Schwinn (links) und Schöffe Hans Faulstich urteilen über jugendliche Straftäter im Amtsgericht Saarbrücken. Foto: Oliver Dietze

Richter Ralf Schwinn (links) und Schöffe Hans Faulstich urteilen über jugendliche Straftäter im Amtsgericht Saarbrücken. Foto: Oliver Dietze

Foto: Oliver Dietze

Tumulte im Zuschauerraum oder Ordnungsrufe durch den vorsitzenden Richter hat Hans Faulstich in fünf Jahren nie erlebt - die Realität im Gerichtssaal sieht anders aus als im Fernsehen. "Hier geht es sachlich, ja beinahe harmonisch zu", sagt der 68 Jahre alte Jugendschöffe. Der pensionierte Lehrer aus Dudweiler ist einer von 638 Hauptschöffen und 348 Hilfsschöffen, die an saarländischen Amtsgerichten und am Saarbrücker Landgericht als ehrenamtliche Laienrichter auf Augenhöhe mit den Berufsrichtern über die Urteile mitentscheiden. Seit dem 1. Januar hat die neue fünfjährige Wahlperiode für die Schöffen begonnen. "Ich halte das für eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe und wollte mitwirken und dabei meine Erfahrung einbringen", beschreibt Faulstich seine Motivation, sich um ein Schöffenamt zu bewerben. Seit 2009 hat er bei über 100 Verhandlungen am Jugendschöffengericht über Jugendliche und Heranwachsende bis 21 Jahre, die aufgrund ihrer fehlenden Reife noch nach dem Jugendstrafrecht beurteilt werden, neben dem Richter auf der Tribüne Platz genommen. Die häufigsten Vergehen, über deren Strafmaß er mitentschieden hat, waren Körperverletzung, der Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und Einbruchsdiebstahl sowie Schwarzfahrten.

"Schöffen dienen dazu, die Bevölkerung an Strafverfahren zu beteiligen. Dadurch wird deutlich, dass es sich nicht um etwas Geheimes handelt", erklärt Jugendschöffenrichter Ralf Schwinn. Außer bei kleinen Delikten, die von einem Einzelrichter beurteilt werden, stehen am Amtsgericht einem Richter immer zwei Schöffen zur Seite. Am Landgericht gibt es in den Verfahren jeweils drei Richter und zwei Schöffen. "Am Jugendschöffengericht müssen wegen der verschiedenen Erziehungssichtweisen immer ein männlicher Schöffe und eine weibliche Schöffin beteiligt sein", nennt Schwinn eine Besonderheit. Entscheidungen über die Schuld müssen immer mit einer Zweidrittel-Mehrheit getroffen werden. "Ohne Schöffen kann keine Entscheidung getroffen werden, sie haben das gleiche Gewicht wie ein Berufsrichter", betont Ralf Schwinn. Theoretisch können Schöffen sogar den Berufsrichter überstimmen. "Aber in der Regel ist es so, dass man bei den Beratungen nach der Verhandlung zu einem einstimmigen Ergebnis kommt", sagt Schwinn. Die Zusammenarbeit mit den Laienrichtern bewertet er als positiv: "Es gab noch nie Probleme. Am Jugendschöffengericht geht es vor allem um den erzieherischen Gedanken. Was erzieherisch sinnvolle Strafen sind, können Schöffen gut bewerten und dabei ihre Lebenserfahrung einfließen lassen", meint Schwinn, "die Schöffen haben teilweise einen anderen Blick auf die Sache, eine Sichtweise, die man als Berufsrichter nicht hat." Bei den Schöffen seien alle Berufsgruppen vertreten, juristische Kenntnisse seien nicht notwendig.

An durchschnittlich sechs Tagen im Jahr ist Hans Faulstich im Einsatz. Etwa fünf Verhandlungen stehen pro Tag auf dem Programm. Um welche Fälle es sich handelt, weiß der 68-Jährige vorher nicht: "Ich erfahre erst in der Verhandlung, um was es geht." Nach der Vernehmung der Angeklagten durch den vorsitzenden Richter dürfen auch Schöffen Fragen stellen. "Dabei handelt es sich aber um kleinere Nachfragen oder Verständnisfragen", sagt Faulstich. In der Beratung nach der Verhandlung diskutieren Richter und Schöffen über das Strafmaß. Dabei lässt er auch seine Erfahrung als Lehrer einfließen: "Ich selbst halte nicht viel von Geldstrafen, die meisten haben eh nicht viel. Das provoziert möglicherweise neue Straftaten." Dass seine Meinung gefragt ist, hat er immer wieder erlebt. Etwa dann, als die Schöffen den Richter umstimmen konnten.

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HintergrundAlle fünf Jahre stellen die Gemeinden Vorschlagslisten für die Schöffenwahl auf. Interessierte Bürger können sich um die Aufnahme bewerben. Die Listen werden an die Gerichte gesandt. Es muss immer doppelt so viele Kandidaten wie benötigt geben. Dem Saar-Justizministerium wurden bisher keine Schwierigkeiten gemeldet, dass Gerichte zu wenig Kandidaten hatten. Ein Wahlausschuss wählt aus den Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen aus. Jeder Schöffe erhält pro Stunde mindestens sechs Euro Aufwandsentschädigung. 14 Euro gibt es, wenn er keine anderen Einkünfte hat und einen Mehrpersonenhaushalt führt. Arbeitnehmer erhalten bis zu 24 Euro. Den Verdienstausfall gibt es nur dann, wenn der Arbeitgeber das Gehalt um die Zeit, die der Arbeitnehmer als Schöffe ausfällt, kürzt. Daneben werden Fahrt- und Parkkosten erstattet. Teilnahmeberechtigt sind Personen zwischen 25 und 69 Jahren, die deutsche Staatsbürger sind, keine Vorstrafen haben und nicht hauptamtlich in der Justiz tätig sind. ukl

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