Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen 26-jährigen rumänischen Kraftfahrer erhoben

Saarbrücken · Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat Anklage gegen einen 26 Jahre alten rumänischen Staatsangehörigen erhoben: Und zwar wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs, fahrlässiger Tötung, unerlaubten Entfernens vom Unfallort sowie vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor.

Laut Staatsanwaltschaft wird dem Angeschuldigten Ionel H. vorgeworfen, am 17.09.2016 gegen 22.45 Uhr unter erheblicher alkoholischer Beeinflussung mit dem Sattelschlepper die Mainzer Straße auf dem rechten Fahrstreifen in Richtung Arndtstraße/Innenstadt in Saarbrücken befahren zu haben. Aufgrund seiner alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit soll er im Kreuzungsbereich Mainzer Straße/Hellwigstraße eine rote Ampel überfahren haben. Dabei soll er mit seinem Lkw frontal einen Fahrradfahrer, der auf der Mainzer Straße ebenfalls in Richtung Innenstadt fuhr, erfasst, überrollt und noch zirka 350 Meter mitgeschleift haben. Bei dem Unfall erlitt der Radfahrer massivste Schädel-Hirn-Verletzungen, aufgrund derer er noch am Unfallort verstarb.

Der Fahrer soll daraufhin auf der Großherzog-Friedrich-Straße weitergefahren und hierbei auch auf die Straßenbahntrasse geraten sein. Ein Arbeiter, der zusammen mit einem Kollegen gerade Schleifarbeiten an den Gleisen durchführte, konnte nur durch einen schnellen Sprung zur Seite eine Kollision mit dem Lkw vermeiden. Auf seiner weiteren Fahrt soll der Mann in überhöhter Geschwindigkeit durch die Stadt in Richtung Hauptbahnhof gefahren sein und Sachschaden von insgesamt rund 47.000 Euro an Gebäuden und Straßen angerichtet haben.

Ein Alkoholtest beim Unfallfahrer ergab eine Blutalkoholkonzentration von 2,45 Promille. Laut Staatsanwaltschaft soll der Angeschuldigte seine Fahruntüchtigkeit aufgrund der Gesamtumstände erkannt, zumindest aber billigend in Kauf genommen haben. Obwohl der Angeschuldigte die Kollision mit dem Geschädigten bemerkt haben soll und damit rechnen musste, dass dieser zumindest erhebliche Verletzungen davongetragen hatte, soll er die Unfallstelle verlassen haben, ohne sich um den verletzten Mann zu kümmern.

Der Angeschuldigte befindet sich seit dem 17.9.2016 in Untersuchungshaft. Zu den Tatvorwürfen hat er sich bisher nicht geäußert.

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