Anklage gegen 32-Jährigen wegen Sprengstoffanschlag auf Bankfiliale

Bübingen · Gegen einen 32-Jährigen hat die Staatsanwaltschaft Saarbrücken jetzt Anklage erhoben. Er soll im Mai 2014 einen Geldautomaten in einer Bübinger Sparkassen-Filiale gesprengt und hohen Sachschaden verursacht haben.

 Symbolfoto.Location:Frankfurt (Oder)

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Foto: Patrick Pleul (dpa-Zentralbild)

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat gegen einen 32 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen Anklage beim Amtsgericht Saarbrücken erhoben.

Dem Mann wird vorgeworfen, am 14.5.2014 gegen 04:25 Uhr in die Filiale der Sparkasse Saarbrücken in Geschäftsstelle Bübingen, eingedrungen zu sein und am dortigen Geldautomaten eine unbekannte Spreng-und Brandvorrichtung gezündet zu haben. Danach soll der Angeschuldigte fluchtartig das Gebäude verlassen haben.

Durch die Explosion entstand massiver Sachschaden am Geldautomaten und am Gebäude der Sparkasse, u.a. zerbarsten Glasscheiben der Außenfassade durch die Druckwelle.

Ohne an die Geldkassetten des gesprengten Geldautomaten gelangt zu sein, soll der Angeschuldigte im Anschluss an die Tat den Tatort unerkannt verlassen haben.

Bei der Durchsuchung der Wohnung des Angeschuldigten in Saarbrücken am 13.9.2016 fanden Polizeibeamte
eine in Betrieb befindliche Indoorplantage (Growzelt mit entsprechender Ausrüstung ) zur Aufzucht von Cannabispflanzen (u.a. mit 14 Cannabispflanzen und 7 Cannabissetzlingen) sowie 89 g Marihuana, 7 Ecstasytabletten und 34,7 g Amphetamin.Der Angeschuldigte befindet sich seit 26.10.2016 in Untersuchungshaft. Der 32-Jährige, der keine Vorstrafen aufweist, hat sich zum Vorwurf des Sprengstoffdelikts bisher nicht eingelassen, obwohl laut Staatsanwaltschaft eine am Tatort gesicherte DNA-Spur (weggeworfene Zigarettenkippe) mit der DNA des Angeschuldigten völlige Übereinstimmung aufweist. Lediglich den Besitz der Betäubungsmittel räumt er ein; nach seinen Angaben sollen diese nur dem eigenen Konsum gedient haben.

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