Angeklagter wollte mit Hausbrand Ex-Freundin „Denkzettel verpassen“

Saarbrücken · Seit einem Jahr kann eine 49-jährige Frau aus Blieskastel nicht mehr in ihrem Haus wohnen. Ihr Ex-Freund hatte damals dort einen Brand gelegt. Wegen besonders schwerer Brandstiftung steht er deshalb seit gestern vor Gericht.

Vor einem Jahr soll ein 49-Jähriger in das Einfamilienhaus seiner Ex-Freundin in Blieskastel eingebrochen sein und anschließend dort einen Brand gelegt haben, um seine Spuren zu verwischen. Dafür muss er sich nun vor dem Saarbrücker Landgericht verantworten. Bereits am ersten Verhandlungstag gestern zeigte sich der Angeklagte reumütig. Von seinem Anwalt Michael Rehberger ließ er eine Erklärung verlesen. Demnach habe er die Trennung von seiner Ex-Lebensgefährtin nicht akzeptiert und ihr "einen Denkzettel verpassen wollen". Deshalb habe er das Bett, einen Teppich und die Couch mit Brandbeschleuniger übergossen und angezündet. Dabei habe er nicht das dreistöckige Haus komplett in Brand setzen wollen.

Laut Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte ein Fenster der Wohnung eingeschlagen, um Gegenstände zu stehlen. Der Anwalt des Angeklagten sagte hingegen, der Mann habe sich auf diese Weise Zutritt zum Haus verschafft, um Autoschlüssel und -zulassung zu suchen, die er bei der Trennung von seiner Freundin und seinem Auszug dort vergessen hatte. Sein Mandant sehe ein, dass das Ganze falsch war. Er wolle sich bei seiner ehemaligen Freundin dafür entschuldigen, so der Anwalt.

Kurz vor der Tat im vergangenen April hatte die 49-jährige Hausfrau die einjährige komplizierte Liebesbeziehung beendet. "Er hat aber keine Ruhe gegeben, er hat mich ständig angerufen und gestalkt", so die Zeugin gestern vor Gericht. An dem Tatabend sei sie auf einem Familientreffen bei ihrem Bruder gewesen. "Anschließend habe ich bei meiner Schwester übernachtet. Das war mein Glück, dass ich an dem Tag nicht da war." Auch an diesem Abend hatte sie der Beschuldigte angerufen und gedroht, es würde etwas passieren. Er habe dennoch gewusst, dass sie bei ihrer Schwester schlafen würde und nicht zuhause. Dort kann sie seit dem Brand nicht mehr wohnen. Das Schlafzimmer sei komplett zerstört, und im ganzen ersten Stock seien der Gestank und der Ruß nicht auszuhalten.

Wollte der Mann, wie von ihm behauptet, nur Gegenstände zerstören oder doch wie in der Anklageschrift ausgeführt "das Haus in Brand setzen" - das muss das Gericht unter Vorsitz von Richterin Susanne Biehl nun klären.

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