Angeklagter im Korruptionsprozess nicht verhandlungsfähig

Saarbrücken · . Der ursprünglich für den morgigen Freitag terminierte Auftakt des Korruptionsprozesses gegen einen 53 Jahre alten Regierungsbeschäftigten beim Landesamt für zentrale Dienste (LZD) ist geplatzt. Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts hat die Verhandlung vorerst um zwei Wochen verschoben.

Wie es heißt, haben Mediziner des Gefängniskrankenhauses in Wittlich den Angeklagten für derzeit nicht verhandlungsfähig erklärt. Er soll möglicherweise in eine andere Klinik verlegt werden.

Der Betriebswirt ist seit mehr als zehn Wochen in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Bestechlichkeit in 64 besonders schweren Fällen sowie Steuerhinterziehung vor. Der Mann aus Heusweiler, der bei dem Landesamt in einem Sachgebiet für Grundstücks- und Gebäudemanagement wirkte, soll von einem Unternehmer im Zeitraum von 2011 bis Ende 2015 rund 230 000 Euro Schmiergeld kassiert haben. Frühere Zahlungen sind strafrechtlich verjährt. Seinem "Geschäftspartner" soll er Aufträge im Gesamtvolumen von 891 000 Euro für Kehrarbeiten, Heckenschnitt, Mäharbeiten und Laubreinigung an landeseigenen Immobilien erteilt haben. Einen Teil der angeklagten Vorfälle hat der 53-Jährige nach SZ-Informationen zwischenzeitlich eingeräumt.

Dem inhaftierten Landesbediensteten wurde fristlos gekündigt. Gegen den Rauswurf klagt er vor dem Arbeitsgericht. Dort ist ein Verhandlungstermin für Anfang Mai angesetzt.

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