Amt wehrt sich im Streit um Windräder

Saarbrücken · Im Streit um die angeblich vereitelte Genehmigung von geplanten Windkraftanlagen geht das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz in die Offensive: Der Investor habe den Sachverhalt womöglich aus Unkenntnis falsch dargestellt.

 Der Bau von Windkraftanlagen ist auch rechtlich umstritten. Foto: MEV

Der Bau von Windkraftanlagen ist auch rechtlich umstritten. Foto: MEV

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Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) hat den Vorwurf zurückgewiesen, Windkraft-Unternehmer im Saarland "willkürlich" auszubremsen. Grüne und Piraten hatten kritisiert, dass die Behörde den Bau von Windkrafträdern nahe dem Wallerfangener Ortsteil Kerlingen sowie bei Perl vereitelt habe (wir berichteten). LUA-Direktor Thiemo Burgard sagte der SZ: "Wir halten uns an die gesetzlichen Vorgaben. Der Investor der Windkraftanlagen hat sich aber offenbar nicht ausreichend über die gesetzlichen Verfahrensschritte informiert."

Konkret geht es um den Investor Green Chill Power. Dieser hatte nahe Kerlingen den Bau mehrerer Windräder geplant. Als der Stadtrat Saarlouis jedoch im Zusammenhang mit der Ausweisung des Industriegebietes Lisdorfer Berg eine ökologische Ausgleichsfläche in unmittelbarer Nähe zu den geplanten Windrädern im August 2012 im Bebauungsplan festschrieb, durfte der Investor seine Anlagen dort nicht mehr errichten. Das LUA hatte dem Investor zwar in einer sogenannten Vorprüfung Ende 2012 mitgeteilt, dass für das Gelände, auf dem die Windräder entstehen sollten, kein Umweltverträglichkeitsverfahren notwendig sei. Ausdrücklich teilte das LUA in diesem Zusammenhang aber auch mit, dass damit noch keine endgültige Genehmigung für den Bau der Anlagen vorliege. Der Investor ging aber offenbar genau davon aus, was die entsprechende Kritik von Grünen und Piraten am LUA nach sich zog.

Ähnlich verhält es sich nach Darstellung des LUA bei den geplanten Windkraftanlagen des Investors nahe Perl. Hier hatte sich Green Chill Power angeblich auf einen Flächennutzungsplan berufen, der auf einem von ihm erworbenen Gelände den Bau von Windkraftanlagen grundsätzlich erlaubte. Auf einem späteren Flächennutzungsplan sei das aber geändert worden. Wieder wurde dafür das LUA verantwortlich gemacht. Tatsache aber ist: Bis heute gibt es in der fraglichen Gegend keinen genehmigten Flächennutzungsplan. Der Investor habe sich beim Kauf des Geländes womöglich auf Entwürfe des Plans berufen, so das LUA. Außerdem: Selbst eine von der Gemeinde im (genehmigten) Flächennutzungsplan ausgewiesene Konzentrationszone (für Windkraftanlagen) garantiere nicht automatisch die Genehmigung einer solchen Anlage.

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