Saar-AfD AfD-Liste für Bundestagswahl ist ungültig

Saarbrücken/St Wendel · Das Landgericht hat die Aufstellung der AfD-Liste zur Bundestagswahl für nichtig erklärt. Landeschef Dörr beteuert: „Wir haben nichts falsch gemacht.“

 Josef Dörr (links) ist AfD-Landeschef, sein Sohn Michel wurde zum Spitzenkandidaten für die Bundestagswahl gewählt. Doch seine Wahl ist nichtig. Foto: B&B

Josef Dörr (links) ist AfD-Landeschef, sein Sohn Michel wurde zum Spitzenkandidaten für die Bundestagswahl gewählt. Doch seine Wahl ist nichtig. Foto: B&B

Foto: B&B

Im heftigen parteiinternen Richtungsstreit der Saar-AfD hat gestern das Saarbrücker Landgericht eine neue Runde eingeläutet. Die 15. Zivilkammer des Landgerichts entschied in einem Eilverfahren, dass die Landesliste der Alternative für Deutschland (AfD) für die Bundestagswahl im September nichtig ist.

Das Landgericht forderte die Rechtspopulisten ultimativ auf, die bereits bei der Landeswahlleiterin eingereichte Liste mit sofortiger Wirkung zurückzunehmen. Die Wahlversammlung, die Anfang April Michel Dörr, den Sohn von AfD-Landeschef Josef Dörr, auf den Spitzenplatz hievte, sei dazu nicht berechtigt gewesen, so die Richter. Statt der Delegierten des Landesparteitags, wie geschehen, hätten nach dem Bundeswahlgesetz Delegierte ausdrücklich zur Bildung einer Wahlversammlung gewählt werden müssen, teilte das Gericht mit. Auf die vom Kläger ebenfalls beanstandete französische Staatsangehörigkeit eines der Delegierten sei es daher nicht mehr angekommen, hieß es.

Edgar Huber, AfD-Kreischef in St. Wendel, sagte der SZ triumphierend: "Das war ein Sieg auf der ganzen Linie!" Huber hatte das Verfahren vor dem Landgericht angestrengt. Er hoffe nun, dass bei einer korrekt einberufenen Wahlversammlung ein anderer Spitzenkandidat als Michel Dörr gewählt werde. Huber hatte Anfang April auf der unkorrekten Wahlversammlung nur zwei Stimmen auf Listenplatz zwei erhalten. Der Lehrer Michel Dörr hatte sich mit 45 zu 31 Stimmen gegen den Anwalt Christian Wirth durchgesetzt.

Wirth sagte der SZ, die Zeit reiche nun laut Bundeswahlgesetz nicht mehr, um Delegierte für eine Wahlversammlung zu wählen. Deshalb müsse eine Mitgliederversammlung der AfD die Kandidaten aufstellen, die bis 17. Juli an die Landeswahlleiterin gemeldet werden müssen. Da rechne er sich bessere Chancen gegen Michel Dörr aus, sagte Wirth. "Es muss jemand gewählt werden, der argumentativ mit den anderen Bundespolitikern mithalten kann", betonte Wirth in Richtung des Dörr-Sohnes. Zudem habe das Landgericht die Meinung des AfD-Landesschiedsgerichts bestätigt, dass die Wahlversammlung Anfang April irregulär gewesen sei.

AfD-Landeschef Josef Dörr erklärte: "Wir werden die Auflagen des Landgerichts erfüllen." Allerdings sei noch nicht sicher, ob die AfD gegen das Urteil im Eilverfahren Berufung einlegen werde. Dazu brauche man die schriftliche Urteilsbegründung. "Danach werden wir aber in unserem kleinen Landesvorstand schnell entscheiden, das geht auch telefonisch", sagte der Quierschieder. Zugleich stellte Dörr fest: "Wir haben nichts falsch gemacht, sondern nur die Satzung von unseren Vorgängern übernommen." Zu gegebener Zeit werde die Saar-AfD die Satzung den rechtlichen Vorgaben in Deutschland anpassen. "Dass uns das Urteil des Landgerichts nicht erfreut, ist ja klar", betonte der Saar-AfD-Chef. Jetzt gebe es "eine Menge Arbeit" für die Saar-AfD. Er erwarte von einer erneuten Kandidatenwahl für den Bundestag kein Ergebnis, das von dem des irregulären Konvents abweiche. "Die Kandidaten sind mit überwältigender Mehrheit gewählt worden", meinte Josef Dörr. Zu dem St. Wendeler Kritiker Huber sagte Josef Dörr, dass dieser nur seine Rechte wahrgenommen habe. Aber bei der Abstimmung um den Listenplatz zwei habe er nur zwei Stimmen der 78 Delegierten erhalten. Das sage alles.

Der parteiinterne Streit in der Saar-AfD war vor der Landtagswahl, bei der die AfD 6,2 Prozent holte und mit drei Abgeordneten ins Parlament einzog, vor allem um Kontakte von Vorstandsmitgliedern zu Rechtsextremisten gegangen. Das hatte zu einem Zerwürfnis mit der AfD-Bundesspitze geführt. Nachdem das Bundesschiedsgericht die Auflösung des Landesverbandes gestoppt hatte, wird jetzt um die "Vetternwirtschaft" des Dörr-Clans bei der Besetzung von Spitzenposten gestritten.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort