Ab heute strikte Regeln auf dem Saarbrücker Straßenstrich

Saarbrücken · . Ab dem heutigen 1.

 Zwei Prostituierte warten auf dem Straßenstrich in Saarbrücken auf Freier. Foto: Becker&bredel

Zwei Prostituierte warten auf dem Straßenstrich in Saarbrücken auf Freier. Foto: Becker&bredel

Foto: Becker&bredel

April unterliegt die Straßenprostitution in der Landeshauptstadt Saarbrücken zeitlichen und örtlichen Beschränkungen. Aufgrund einer Sperrgebietsverordnung dürfen die Prostituierten ihre Dienste lediglich von 22 bis sechs Uhr (im Winter von 20 bis sechs Uhr) anbieten, und zwar an drei Straßenabschnitten im Deutschmühlental, in der Burbacher Hochstraße und an der Dudweiler Landstraße. Sonntags und an Feiertagen ist die Prostitution generell verboten. Bei Verstößen droht den Frauen ein Bußgeld von 250 Euro. Polizei und Ordnungsamt kündigten Kontrollen an, setzen dem Vernehmen nach aber zunächst auf Belehrung und Platzverweise statt Strafen.

Die Sperrgebietsverordnung, die von Stadt, Land und Polizei erarbeitet wurde, ist eine Reaktion auf die zunehmende Straßenprostitution, der geschätzte 200 Frauen nachgehen und die zu massiven Beschwerden der Bevölkerung geführt hatte.

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