Ab heute neue Regeln für Straßenprostitution

Saarbrücken · Hohe Geldbußen drohen ab heute den Prostituierten in Saarbrücken, die ihre Dienste anbieten, ohne die neue Sperrbezirksverordnung zu beachten. Welche Wirkung die regeln haben werden, vermag allerdings keiner vorherzusagen.

. Nach massiven Beschwerden aus der Bevölkerung über ausufernde Straßenprostituion an diversen Ausfallstraßen und in Wohngebieten hat die Stadt Saarbrücken in Abstimmung mit dem Land und der Polizei die Straßenprostitution geregelt. Ab dem heutigen Dienstag, 1. April, gilt eine Sperrbezirksverordnung, in der die Kontaktaufnahme zu Freiern stark eingeschränkt wird. Statt wie bisher rund um die Uhr dürfen die Prostituierten ihre Dienste nur in der Zeit von 22 Uhr bis sechs Uhr anbieten, vom 1. November bis 31. März von 20 bis sechs Uhr. An Sonn- und Feiertagen ist die Prostitution generell überall verboten, auch nachts. Außerdem wird der Straßenstrich auf drei Bereiche beschränkt: in Alt-Saarbrücken auf das Deutschmühlental zwischen Eisenbahnviadukt und Einmündung Dr.-Vogeler-Straße sowie von der Dr.-Vogeler-Straße bis zur Einmündung Metzer Straße; Friedhofsparkplätze und Bushaltestellen sowie die Kreuzung im Bereich Metzer Straße dürfen nicht genutzt werden. In Burbach auf der Hochstraße zwischen Von-der-Heydt-Brücke und Frankenstraße. In St. Johann in der Dudweiler Landstraße von der Bahnunterführung bis zur Homburger Treppe. Das Gelände des "Le Trottoir" darf allerdings nur von den Prostituierten des Drogenhilfezentrums genutzt werden. Die Verrichtung der Dienste darf laut Verordnung nur an Örtlichkeiten stattfinden, die "nicht öffentlich einsehbar" sind.

Wie der Saarbrücker Rechtsdezernent Thomas Brück (Grüne) gestern sagte, hoffe das Ordnungsamt darauf, dass die Maßnahmen akzeptiert werden. Gemeinsam mit der Polizei werde von Beginn an kontrolliert, wobei man zunächst auf Belehrung und Platzverweise setze. Nach Auskunft von Ordnungsamts-Chefin Heike Fibbia-Schröder können aber auch Bußgelder von 250 Euro, im Wiederholungsfall von 500 Euro erhoben werden. Diese Ordnungsstrafen werden allerdings nur den Prostituierten angedroht, nicht den Freiern.

Die Saarbrücker Frauenbeauftragte Petra Messinger sagte, man habe ein Faltblatt mit den Regeln in sechs Sprachen gedruckt, um möglichst alle Frauen zu erreichen. Die Zahl der Prostituierten, die auf den Saarbrücker Straßenstrich gehen, wird auf bis zu 200 geschätzt. Darunter sind allerdings auch die hundert Drogenprostituierten. Nach Einschätzung der Polizei und des Prostituierten-Hilfevereins Aldona ist die Szene sehr vielfältig; manche Frauen würden von Zuhältern dirigiert, andere arbeiteten auf eigene Rechnung, um ihren Lebensunterhalt oder ihre Familien in Südosteuropa zu fianzieren, hieß es gestern bei einem Pressegespräch im Saarbrücker Rathaus.

Welchen ordnenden Einfluss die Verordnung auf die Szenerie haben wird, vermochte niemand vorherzusagen. Möglicherweise, so Jörg Wagner von der Polizei St. Johann, werde Straßenprostituion zum Teil in Privatwohnungen oder Bordelle verdrängt.

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