Anklage: Polizist soll ins Gefängnis

Saarbrücken · Im Prozess gegen einen Polizisten, dem unter anderem Verfolgung Unschuldiger vorgeworfen wird, wird das Schöffengericht am Montag das Urteil verkünden. Die Staatsanwaltschaft hat drei Jahre Gefängnis beantragt.

 Drei Jahre Haft hat die Oberstaatsanwältin gegen den angeklagten Kommissar – hier mit seinem Verteidiger Joachim Giring – beantragt. Foto: B&B

Drei Jahre Haft hat die Oberstaatsanwältin gegen den angeklagten Kommissar – hier mit seinem Verteidiger Joachim Giring – beantragt. Foto: B&B

Foto: B&B

. Der Prozess gegen einen 31 Jahre alten Polizeikommissar, der seit zwei Jahren vom Dienst suspendiert ist, hat aus Sicht von Oberstaatsanwältin Sabine Kräuter-Stockton "besondere Bedeutung für die gesamte Gesellschaft, für Polizei und Justiz." Dem Beamten wird - wie ausführlich berichtet - gefährliche Körperverletzung im Amt, Bedrohung, Verfolgung Unschuldiger, Widerstand gegen Polizeibeamte und Urkundenfälschung vorgeworfen. Am sechsten Verhandlungstag vor dem Schöffengericht am Saarbrücker Amtsgericht plädierten gestern die Anklagevertreterin, Anwalt Frank Schubert für einen geschädigten Rumänen als Nebenkläger und Verteidiger Joachim Giring.

Kommissar M. verfolgte von der Anklagebank aus das rund 100 Minuten dauernde Plädoyer von Kräuter-Stockton meist mit versteinerter Miene. Sie sagte: "Mir als Staatsanwältin wäre es lieber gewesen, diese Tatvorwürfe hätten sich nicht bewahrheitet. Ich arbeite seit 25 Jahren mit der Polizei zusammen." Der 31-Jährige habe sich bei seinen Taten auf den "Vertrauensbonus der Polizei " verlassen und diesen sogar "schamlos ausgenutzt." Die Vorwürfe haben sich, so die Anklagevertreterin, in allen vier Tatkomplexen bestätigt. Zu der Anklage und dem Prozess sei es auch gekommen, weil eben die Polizei in diesem Fall "so akribisch und mit großer Sorgfalt" ermittelt und aufgeklärt habe. Und weil ein Kollege und Streifenpartner des Kommissars berichtet habe, was tatsächlich passiert sei - eben nicht länger die Version des 31-Jährigen gestützt habe. Gegen einen Vorgesetzten des Kommissars hat Kräuter-Stockton übrigens Ermittlungen wegen uneidlicher Falschaussage in dem Prozess eingeleitet. Der Mann habe versucht, den Belastungszeugen aus den eigenen Reihen unglaubhaft zu machen.

Kräuter-Stockton listete dem Angeklagten die Fälle auf: Zwei Männer aus Idar-Oberstein wurden demnach als Unschuldige verfolgt, auf einem Parkplatz in der Mainzer Straße bei einer angeblichen Verkehrskontrolle misshandelt und verletzt. Ein psychisch kranker Rumäne wurde zu Unrecht mit Pfefferspray besprüht, getreten und am Boden liegend mit der durchgeladenen Dienstwaffe bedroht. Gegen Polizeibeamte in Saarlouis leistete der Angeklagte Widerstand, verletzte einen Beamten und er fälschte Rezepte über Medikamente. Die Oberstaatsanwältin beantragte deshalb eine Gesamtstrafe von drei Jahren Gefängnis für den Kommissar.

Anwalt Schubert der den Rumänen vertritt, schloss sich diesem Antrag an und beantragte Schmerzensgeld für seinen Mandanten. Verteidiger Giring sah die Rechte des Angeklagten mehrfach verletzt. Die Unschuldsvermutung sei von manchen Ermittlern nicht respektiert worden. Er plädierte im Hauptanklagekomplex (Rumäne) auf Notwehr und beantragte in zwei weiteren Anklagepunkten Geldstrafen.

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