682 Tauben fliegen durch die Innenstadt

Saarbrücken · Das Füttern der Vögel ist verboten. Wer mehrmals dabei erwischt wird, der muss ganz schön tief in die Tasche greifen.

 Das Füttern von Tauben ist in Saarbrücken verboten und steht unter Strafe. symbolFoto: Silas Stein/dpa

Das Füttern von Tauben ist in Saarbrücken verboten und steht unter Strafe. symbolFoto: Silas Stein/dpa

Foto: Silas Stein/dpa

Kinder, die ihre Brezeln mit Tauben teilen, Passanten, die im Vorbeigehen die Krümel ihres Croissants auf den Boden fallen lassen oder ältere Menschen, die gedankenverloren ein Brötchen zerkleinern und auf den Boden werfen: In der Bahnhofstraße oder am St. Johanner Markt sind diese Bilder im Sommer häufiger zu sehen. Das Füttern der Vögel ist jedoch verboten. Wer zum ersten Mal dabei erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 25 bis 50 Euro rechnen. Personen, die es trotz Strafe trotzdem nicht lassen können, zahlen mehr.

"Im vergangenen Jahr musste ein Mehrfachtäter insgesamt 528 Euro Strafe zahlen", sagt Thomas Blug, Pressesprecher der Stadt. In den meisten Fällen stelle der Kommunale Ordnungsdienst die Verstöße fest. Mit dem Fütterungsverbot und dem Bußgeld möchte die Stadt die Zahl der Tauben in Saarbrücken verringern. Während der Verein "Stadttauben in Saarbrücken" im Jahr 2012 noch etwa 1000 Vögel zählte, sind es derzeit 682, also etwa 300 Tauben weniger, sagt Blug.

Mit Hilfe von Taubenschlägen in zwei Parkhäusern in der Innenstadt können Mitglieder des Vereins die Vogelpopulation überwachen. In der Brutzeit tauschen die ehrenamtlichen Helfer die Eier der Tauben durch Gipsattrappen aus. Die Vögel merken den Schwindel nicht und wärmen weiterhin die falschen Kügelchen.

Wenn aber Menschen in der Innenstadt die Tiere füttern, suchen die sich andere Brutstellen und die Stadt hat keine Möglichkeit, die Zahl weiter zu begrenzen, wie Blug. Im vergangenen Jahr wurden drei Personen in Saarbrücken wegen des Fütterns von Tauben angezeigt. Wer eine Anzeige erstatten will, könne dies bei der Bußgeldstelle der Landeshauptstadt tun. Der Anzeigensteller müsse den Namen des Taubenfütterers nennen und Datum, Ort und Uhrzeit der Tat angegeben, sagt Blug.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort