43-Jähriger lebte mit 15-jähriger Ausreißerin zusammen: Freispruch

Saarbrücken · Das Landgericht hat in zweiter Instanz einen heute 43 Jahre alten Mann vom Vorwurf der Entziehung Minderjähriger freigesprochen. Der mehrfach vorbestrafte Angeklagte hatte im Frühjahr 2015 rund einen Monat lang mit einer 15 Jahre alten Schülerin zusammengelebt, nachdem sie von zu Hause weggelaufen war. Das Amtsgericht Neunkirchen hatte den Angeklagten deshalb und wegen einer weiteren Straftat Anfang 2016 zu 22 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Dieses Urteil wurde nun aufgehoben.

Der sechsfache Vater und die Schülerin waren sich näher gekommen, als der Mann ein Verhältnis mit der Mutter des Mädchens hatte. Der Vater der Schülerin erstattete daraufhin Anzeige wegen sexuellen Missbrauchs. Am Tag vor der Vernehmung der Tochter bei der Polizei lief das Mädchen weg und ging zum Angeklagten. Sie sagte vor Gericht, dass dies ihr freier Entschluss und eine sehr schöne Zeit gewesen sei. Vor dem Hintergrund war der Vorwurf der Entziehung der Minderjährigen nicht zu halten. Das gilt auch für den Verdacht eines sexuellen Missbrauchs, der in der Regel nur gegenüber Kindern unter 14 Jahren strafbar ist.

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