38-Jähriger Syrer mit Wohnung in Saarbrücken wegen Terrorverdacht in Untersuchungshaft

Saarbrücken · Der Terrororganisation IS ("Islamischer Staat") hat ein 38 Jahre alter Flüchtling aus Syrien, der seit August im Saarbrücker Stadtteil Burbach wohnte, angeblich angeboten, gegen Bezahlung mit präparierten Fahrzeugen Sprengstoffanschläge in deutschen Großstädten, unter anderem Berlin, München, Stuttgart, Essen und Dortmund, sowie im benachbarten Ausland zu verüben.

 Spezialkräfte der Polizei haben in den frühen Morgenstunden des 31. Dezember einen 38-jährigen Syrer in seiner Wohnung im Saarbrücker Stadtteil Burbach (hier das Haus in der Bergstraße am Montag (2.1.2017)) festgenommen. Hintergrund waren Hinweise auf einen geplanten Anschlag des Mannes zum Jahreswechsel. Demnach sollten als Streifenwagen getarnte Fahrzeuge gegen Menschenmengen eingesetzt werden.Location:Saarbrücken

Spezialkräfte der Polizei haben in den frühen Morgenstunden des 31. Dezember einen 38-jährigen Syrer in seiner Wohnung im Saarbrücker Stadtteil Burbach (hier das Haus in der Bergstraße am Montag (2.1.2017)) festgenommen. Hintergrund waren Hinweise auf einen geplanten Anschlag des Mannes zum Jahreswechsel. Demnach sollten als Streifenwagen getarnte Fahrzeuge gegen Menschenmengen eingesetzt werden.Location:Saarbrücken

Foto: Becker&Bredel

Die Autos sollten als Streifenwagen der Polizei getarnt werden. Der gelernte Frisör aus Damaskus wurde bereits am frühen Morgen des Silvestertages von Spezialkräften der saarländischen Polizei in seinem Zimmer, das zu einer Wohnung in der Burbacher Bergstraße gehört, überwältigt und festgenommen. Er war nicht bewaffnet und es wurde auch kein Sprengstoff bei ihm gefunden. Am Neujahrstag erließ ein Bereitschaftsrichter des Saarbrücker Amtsgerichtes auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl wegen dringenden Tatverdachts der Terrorismusfinanzierung (§ 89c, Strafgesetzbuch). Hassan A. sitzt derzeit in der Justizvollzugsanstalt Saarbrücken in Untersuchungshaft.

Die saarländische Generalstaatsanwältin Margot Burmeister hat die Ermittlungen an sich gezogen. In einer Pressekonferenz mit dem Leitenden Oberstaatsanwalt Michael Görlinger und führenden Polizeivertretern sagte sie am Montag: Der Syrer sei "dringend verdächtig", im Dezember 2016 von Saarbrücken aus per Handy über den Nachrichtendienst "Telegram" Verbindung mit einem IS-Kontaktmann im syrischen Rakka Verbindung aufgenommen zu haben. Entsprechende Chat-Protokolle wurde in seinem beschlagnahmten Handy sichergestellt.

Hassan A. soll den Kontaktmann aufgefordert haben, 180 000 Euro für die Finanzierung seines Vorhabens zu besorgen.
Auf die Spur des Syrers, der Anfang Dezember 2014 über die Balkanroute nach Deutschland einreiste und bis zu seinem Umzug ins Saarland Anfang August 2016 im hessischen Frankenberg gemeldet war, kamen die Ermittler durch einen Tipp eines Informanten des Bundeskriminalamtes (BKA). Dessen Angaben erreichten am 30. Dezember 2016 gegen 19.30 Uhr die Fahnder im Landespolizeipräsidium (LPP). Dort wurde umgehend eine Sonderkommission mit 30 Beamten eingerichtet. Nach Angaben von Hugo Müller, LPP-Vizepräsident, war nach einer ersten Lagebeurteilung mit Experten klar, dass keine konkrete Anschlagsgefahr für Silvester bestand. Spezialisten observierten das Umfeld des Mannes, weitere verdeckte Ermittlungen wurden eingeleitet. Um vier Uhr morgens schlugen Spezialkräfte der Polizei dann zu, stürmten die Wohnung in der Bergstraße in Burbach. Unsanft geweckt wurden dadurch auch mehrere Mitbewohner, die sich die Zimmer in der Wohnung in dem viergeschossigen Haus mit Hassan A. teilten.
Der Saarbrücker Rechtsanwalt Marius Müller verteidigt den Syrer. Er sagte, er habe sehr wohl Verständnis für die intensiven Ermittlungen der Polizei - gerade vor Silvester. Sein Mandant habe aber ausführlich vor den Beamten der federführenden Staatsschutzabteilung und dann auch vor dem Haftrichter ausgesagt. Demnach habe er zu keinem Zeitpunkt einen Anschlag geplant. Er räumte die Kontakte zu dem IS-Verbindungsmann ein, habe diese sogar erläutert. Das geforderte Geld benötigte Hassan A. nach Angaben seines Verteidigers Müller für seinen schwer erkrankten Vater. Als dessen einziger Sohn habe er sich in der Pflicht gesehen, zu helfen. Anwalt Müller kündigte an, Beschwerde gegen den Haftbefehl einzulegen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort