35-Jähriger soll Kellnerin in Gaststätte vergewaltigt haben

Saarbrücken · Ein 35-Jähriger Saarbrücker steht wegen mutmaßlicher Vergewaltigung vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, sich in der Küche einer Gaststätte an einer Angestellten vergangen zu haben. Der Angeklagte räumte die Tat teilweise ein. Er ist kein unbeschriebenes Blatt.

Das Landgericht Saarbrücken verhandelt zurzeit den Fall einer mutmaßlichen Vergewaltigung . Der Anklageschrift zufolge soll ein 35 Jahre alter Mann eine Kellnerin in einer Saarbrücker Gaststätte vergewaltigt haben. Am 14. September 2013 in den frühen Morgenstunden waren nur noch die Betroffene und der Angeklagte in dem Lokal.

Obwohl die Frau das Lokal bereits geschlossen hatte, erlaubte sie dem Gast, weiter an einem Geldspielautomaten zu spielen. Die Angestellte machte währenddessen die Tagesabrechnung in der Küche. Der Mann soll ihr laut Anklageschrift in die Küche gefolgt sein und die Frau dort mehrmals auf verschiedene Arten vergewaltigt haben. Im Prozess gestand der Angeklagte die Vergewaltigung teilweise. Was genau passiert geschah, soll nun der weitere Prozessverlauf vor dem Saarbrücker Landgericht ergeben.

Die Inhaberin der Gaststätte berichtete als Zeugin, dass sie selbst eigentlich den Spätdienst an diesem Tag übernehmen wollte. Doch weil es ihr gesundheitlich nicht gut ging, übernahm die Angestellte den Dienst. An nächsten Tag habe die Betroffene verstört und am ganzen Leib zitternd vor ihrer Haustür gestanden. Sie habe nicht erzählt, dass sie vergewaltigt wurde, doch es seien Verletzungen an ihrem Hals zu sehen gewesen und die Frau habe nach und nach Andeutungen gemacht. Die Wirtin fuhr daraufhin sofort mit ihr zur Polizei , wo eine Beamtin den Fall aufnahm und eine Untersuchung im Saarbrücker Winterbergkrankenhaus veranlasste.

Der Angeklagte ist kein unbeschriebenes Blatt. Mehrere Jahre verbrachte er im Maßregelvollzug einer geschlossenen Forensik. Inzwischen soll er wieder in ein geordnetes Leben zurückgefunden haben.

Im weiteren Verlauf des Prozesses soll über die Auswertung von DNS-Spuren des Angeklagten am Körper des Opfers berichtet werden.

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