32-Jähriger vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs freigesprochen

Saarbrücken · Das Landgericht Saarbrücken hat gestern einen 32-jährigen Saarländer vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs seiner Stieftochter freigesprochen. Damit folgten die Richter dem Antrag der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung zu fünf Jahren Gefängnis gefordert.

Dem Mann war vorgeworfen worden, im Jahr 2013 das damals sieben Jahre alte Mädchen in der gemeinsamen Wohnung der Familie fünf Mal oral missbraucht zu haben. Das Kind hatte seiner Mutter im November 2013 von den angeblichen Übergriffen erzählt. Diese benachrichtigte Jugendamt und Polizei . Ihr Mann musste die gemeinsame Wohnung verlassen. Die Ehe wurde geschieden.

Der 32-Jährige hat sämtliche Vorwürfe von Anfang an bestritten. Die Anklage stützte sich in dem Strafprozess maßgeblich auf die Aussagen der Schülerin bei der Polizei und bei einer Ermittlungsrichterin. Vor Gericht verweigerte das Mädchen aber die erneute Aussage gegen den Ex-Stiefvater. In einem solchen Fall, so der Richter, müsse man von Rechts wegen die früheren Belastungsaussagen sehr sorgfältig auf deren Tragfähigkeit hin überprüfen. Im konkreten Fall bedeute dies, dass die erste Aussage des Mädchens bei der Polizei nicht verwertbar sei. Dort habe das Kind mehrfach gesagt, dass es nichts aussagen möchte. Erst auf wiederholtes Nachbohren habe sie etwas sagte. "Das geht so nicht", so der Richter. Damit bleibe nur die Aussage des Mädchens bei der Ermittlungsrichterin, doch die allein könne keine Verurteilung des 32-Jährigen tragen, so der Richter. Deshalb der Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Opferanwältin will Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.

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