17 075 Euro für 683 Tage unschuldig im Gefängnis

Saarbrücken/Marpingen · Fast zwei Jahre saß der Marpinger Norbert Kuß unschuldig in Haft. Pro Tag wird er mit 25 Euro entschädigt. Von den Gerichtspsychiatern, deren Gutachten ihn hinter Gitter brachte, will er Schmerzensgeld.

. "Ich kann jetzt anfangen, meine Schulden zu bezahlen", sagt Norbert Kuß (70). Nachbarn, Freunde, Bekannte und Verwandte haben den früheren Bundeswehrbeamten in den vergangenen zehn Jahren immer wieder finanziell unterstützt, wenn die Existenz seiner Familie auf dem Spiel stand oder die Zwangsversteigerung des Eigenheimes in Marpingen drohte. Rund 200 000 Euro, so schätzt Ehefrau Rita, habe die Familie verloren, weil der heute 70-Jährige Opfer eines Justizskandals wurde. Exakt 683 Tage saß Kuß unschuldig im Gefängnis. Am 7. November letzten Jahres hob das Amtsgericht Neunkirchen ein Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 24. Mai 2004 auf, mit dem Kuß wegen sexuellen Missbrauchs seiner Ex-Pflegetochter Susi (Name geändert) zu drei Jahren Haft verurteilt worden war. Das Urteil erging auf Grundlage eines Gutachtens von Homburger Gerichtspsychiatern und der Aussage des Mädchens. Erst nach zehnjähriger Verfahrensdauer wurde Kuß schließlich freigesprochen. Das dritte Wiederaufnahmeverfahren war erfolgreich. Experten prangerten gravierende Mängel in dem belastenden Erstgutachten an.

Jetzt ist Wiedergutmachung fällig. Pro Tag erlittene Haft zahlt die Justiz bescheidene 25 Euro. Für 683 Tage also 17 075 Euro. Verteidiger Jens Schmidt hat zudem Fahrtkosten in Höhe von 3030,50 Euro aufgelistet. Generalstaatsanwältin Margot Burmeister hat kürzlich, so Justizsprecher Bernd Weber, einschließlich Anwaltsgebühren 21 277 Euro aus der Gerichtskasse anweisen lassen. Beim Justizministerium macht Schmidt Entschädigung für Verfahrensverzögerung und Schadensersatz wegen der erforderlichen Umfinanzierung des Eigenheims geltend. Weber sagt "wohlwollende Prüfung" zu.

Kuß wurde 2004 nach 46 Dienstjahren zwangsweise aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Nach dem Freispruch muss er jetzt rückwirkend so gestellt werden, als sei der Bundeswehrbeamte im mittleren Dienst nie gefeuert worden. Im Klartext: Er hat Anspruch auf Gehaltsnachzahlungen über mehrere Jahre, wobei eine karge Rente verrechnet wird. Und ihm steht seit August 2008 auch die Differenz zwischen seiner Beamtenpension und der Rente zu. Die Bundesfinanzdirektion in Stuttgart hat zwischenzeitlich erste Abschläge überwiesen. Ansonsten mahlen die Mühlen der Bürokratie eher langsam.

In eigener Sache will Kuß die Justiz bemühen. Seine Anwältin Daniela Lordt hat dem Landgericht Saarbrücken eine Zivilklage gegen die Verantwortlichen der Homburger Gerichtspsychiatrie vorgelegt und Prozesskostenhilfe für ihren unschuldig verurteilten Mandanten beantragt. Mindestens 120 000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld werden gefordert wegen angeblich "grob fahrlässigen" Verhaltens der Sachverständigen, die an dem belastenden Gutachten mitgewirkt haben. Wie zu erfahren war, weisen die Homburger Gerichtspsychiater über einen Anwalt diese Vorwürfe zurück. Ob es zu einem Prozess kommt, ist derzeit noch offen.

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