134 sichergestellte Waffen bleiben in Verwahrung

Saarlouis/Völklingen · Im Juli hatte ein 70-Jähriger in Ludweiler seine Mitarbeiterin bedroht und so die Polizei auf den Plan gerufen. Die stellte bei dem Einsatz 134 Waffen sicher. Als Jäger hatte der Mann sie zwar rechtmäßig besessen, die zuständige Behörde entzog sie ihm aber, da er „charakterlich ungeeignet“ sei.

 Lang- und Kurzwaffen, Gewehre und Pistolen stellte die Polizei in der Firma des Mannes in Ludweiler sicher. Foto: Becker&Bredel

Lang- und Kurzwaffen, Gewehre und Pistolen stellte die Polizei in der Firma des Mannes in Ludweiler sicher. Foto: Becker&Bredel

Foto: Becker&Bredel

. 134 Waffen hatte die Polizei im Juli bei einem Waffensammler in Völklingen-Ludweiler sichergestellt (die SZ berichtete). Diese lagern nun beim Landratsamt in Saarlouis, der zuständigen Waffenbehörde. Die Behörde hatte dem 70-Jährigen den Waffenbesitz untersagt, mit der Begründung, dass er charakterlich ungeeignet sei. Allerdings rechnet die Behörde damit, dass der Jäger Widerspruch dagegen einlegen wird.

Der Mann hatte in seiner Firma in Ludweiler eine Mitarbeiterin geschlagen, die daraufhin die Polizei rief. Gegenüber den Beamten gab die Frau an, der Mann sei mit einer Pistole bewaffnet und habe im Firmengebäude mehrere Gewehre gelagert. Das Sondereinsatzkommando der Polizei rückte aus, sicherte das Firmengelände und nahm über Telefon Kontakt zu dem 70-Jährigen auf, der sich zunächst weigerte, das Gebäude zu verlassen. Nach stundenlangen Verhandlungen verließ er das Haus freiwillig und wurde ohne Gegenwehr festgenommen. Zum Abtransport der Gewehre war ein Lkw nötig.
Polizei konnte Tresor nicht öffnen

Nach Angaben des Landratsamts handelt es sich bei den 134 Waffen um Lang- und Kurzwaffen für die Jagd sowie "Altbesitz", also Gewehre und Pistolen. Jede einzelne Waffe sei ordnungsgemäß registriert, sagte eine Sprecherin des Amts. Die Unterbringung der Waffen in Ludweiler soll vorbildlich gewesen sein. Polizeisprecherin Sarah Sersch sprach von "schwer zu öffnenden Waffenschränken". Die Beamten hätten am ersten Einsatztag gar nicht alles sicherstellen können, weil die Mitwirkung des Waffensammlers nötig gewesen sei, um die Tresore zu öffnen.

Als Jäger darf der Mann nach Angaben des Amtes eine unbegrenzte Anzahl an Langwaffen besitzen. Kurzwaffen darf er nach einer Änderung des Waffengesetzes im Jahr 1976 zwar nur zwei haben. Da er seine Waffen aber bereits vor 1976 gekauft hatte, gilt für ihn Bestandsschutz. Aufgrund des Polizeieinsatzes wegen des Angriffs zweifeln die Behörden aber an der "Zuverlässigkeit" und "persönlichen Eignung" des Waffenbesitzers.

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