25 Helfer verlieren ihren Job beim DRK Inklusionsverein des Saarlands kritisiert unzureichende Bezahlung

Saarbrücken/ St. Ingbert · Rund 50 Kinder wurden von den Inklusionshelfern bislang betreut. Das ist jetzt vorbei. Der Grund: Ärger um deren Vergütung. Dringenden Verbesserungsbedarf in Bezug auf die Bezahlung der Mitarbeiter sieht auch der saarländische Verein Miteinander Leben Lernen (MLL).

Rund 25 Inklusionshelfer beim DRK St. Ingbert verlieren Job
Foto: dpa/Maurizio Gambarini

Seit über 20 Jahren ist der Kreisverband St. Ingbert des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) im Bereich der Eingliederungshilfe tätig. Für etwa 25 Inklusionshelfer und -helferinnen endet diese Zusammenarbeit mit dem Auslaufen der aktuellen Verträge zum Ende des Jahres. „Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Integration leisten seit vielen Jahren eine wertvolle Arbeit im Rahmen der Inklusion“, teilte der DRK Kreisverband St. Ingbert mit. Die Entscheidung falle daher sehr schwer.

„Auch die betroffenen Kinder und Eltern hätten wir gerne weiter unterstützt, aber dies ist uns in dem bisherigen Umfang leider nicht mehr möglich“, so der Kreisverband weiter. Grund seien unzureichende Vergütungsvereinbarungen mit dem Sozialministerium. Laut Mitteilung des Kreisverbandes würden die Mitarbeiter mit dem Tariflohn nach dem DRK-Reformtarifvertrag vergleichbar mit dem des öffentlichen Dienstes einschließlich einer zusätzlichen Altersversorgung bezahlt. Die bisherige Vergütungsvereinbarung mit dem Sozialministerium sei bereits im November 2020 fristgerecht gekündigt worden. Im Mai seien dann die üblichen Einzelverhandlungen mit dem Ministerium losgegangen und letztmals am 27. Juli 2021 fortgesetzt worden.

Diese neue Vereinbarung „deckt leider bei weitem nicht die Kosten, die wir nur als Personalkosten aufwenden“, kritisiert der Kreisverband. Zu beachten sei auch die Mitfinanzierung einer fachlichen Leitung. Das Ministerium erwarte von den Leistungsbringern den Einsatz von fast einem Drittel FSJ-Kräften (Freiwilliges Soziales Jahr). Dies sei aber nicht mit den Qualitätsansprüchen im Interesse der zu betreuenden Kinder umsetzbar. Deshalb wolle man die Arbeit zunächst mit dem Stammpersonal fortsetzen, auch wenn deren Vergütung bei weitem nicht auskömmlich sei.

Wir sind mit unserer Tariftreue und fairen Vergütung ein Anbieter, der nicht mit Mindestlohn konkurrieren kann und will“, teilt der DRK Kreisverband abschließend mit.

Auch Miteinander Leben Lernen (MLL), der größte saarländische Leistungsbringer im Bereich der Inklusion und Schulassistenz, äußerte sich am Mittwoch per Pressemitteilung zu der Vergütungs-Diskussion. Man sehe „dringenden Bedarf an einer Neufestlegung der Konditionen für die Inklusionshelfer*innen in den Schulen“, teilte Geschäftsführer Matthias Warken auf SZ-Anfrage mit. Die Vergütung der Schulassistenz sei 2008 zwischen dem Sozialministerium und den Trägern vereinbart worden, damals allerdings vor dem Hintergrund, dass auch ein erheblicher Anteil an Zivildienstleistenden in dem Bereich eingesetzt werden soll.

Die Grundlage der Vereinbarung sei mit der Abschaffung der Verpflichtung zum Wehr- und Zivildienst verloren gegangen. FSJ-Mitarbeiter könnten die dadurch entstandene Lücke nicht auffüllen, betont Warken. „Mehr als Mindestlohn ist bei der derzeitigen Kalkulation für die Beschäftigen nicht drin.“ An dieser Stelle müssten dringend Lösungen zwischen der LIGA der freien Wohlfahrtspflege und dem Ministerium erarbeitet werden.

Trotzdem versuchen wir, es hin zu kriegen, dass kein Kind mit Behinderung „im Regen stehen bleibt. Auch für das Schuljahr 2021/22, das jetzt beginnt, suchen wir dringend engagierte Schulassistent*innen in allen Landkreisen“, teilte Warken abschließend in der Mitteilung mit.

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