Präses besucht Flüchtlinge Rheinischer Präses besucht minderjährige Flüchtlinge

Heusweiler · Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die meist nach traumatischen Fluchterfahrungen in Deutschland aufgenommen werden, müssen angemessen betreut werden. Darauf hat der Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland, Manfred Rekowski, hingewiesen. „Die geltenden Standards der Jugendhilfe haben sich bewährt“, sagte Rekowski bei einem Besuch in einer Wohngruppe für jugendliche Flüchtlinge der Diakonie Saar in Heusweiler: „Wer gelingende Integration will, muss auch bereit sein, zu investieren.“

Seit vielen Jahren kümmert sich die Diakonie um die jungen Flüchtlinge, erst in sogenannten Clearing-Einrichtungen, heute in Wohngruppen und im Betreuten Wohnen. „Wir haben festgestellt, dass diese Jugendlichen einen hohen Betreuungsbedarf haben“, erklärte Udo Blank, Diakoniepfarrer und Mitglied der Geschäftsführung der Diakonie Saar. Je besser die Betreuung sei, desto besser gelinge die Integration.

Die Bundesländer verhandelten derzeit über eine Reform des Jugendhilferechts im Sozialgesetzbuch VIII, erläuterte Blank. Damit solle es den Ländern ermöglicht werden, für die minderjährigen Flüchtlinge Jugendhilfe-Angebote mit niedrigeren Standards zu schaffen. Begründet werde dies mit der angeblich größeren Selbständigkeit der geflüchteten Jugendlichen. „Eine solche Regelung birgt die Gefahr, dass es eine Jugendhilfe zweiter Klasse für Flüchtlingskinder ohne Begleitung gibt“, sagte Blank.

In der Wohngruppe in Heusweiler leben derzeit acht Flüchtlinge aus Syrien, Afghanistan, Eritrea und Somalia. Die jungen Leute berichteten dem Präses von ihrem neuen Leben in Deutschland. In der Wohngruppe erleben sie nach langer Zeit der Unsicherheit wieder ein Stück Geborgenheit und erhalten einen sicheren Rahmen für ihre weitere Entwicklung.

Ein Problem stellt sich, wenn die Jugendlichen 18 Jahre und damit volljährig werden. Sie haben dann von einem Tag auf den anderen keinen Anspruch mehr auf Jugendhilfe, obwohl ihre sprachliche, schulische und berufliche Integration meist noch nicht abgeschlossen ist. „Hier muss eine Verlängerung der Hilfen über das 18. Lebensjahr hinaus ermöglicht werden“, forderte Rekowski. Erfreulicherweise gebe es Jugendämter, die in Einzelfällen bereits jetzt Leistungen der Jugendhilfe gewährten.

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