Schlappe für Oberbürgermeisterin vor Gericht Rauswurf des Feuerwehrchefs rechtswidrig

Saarbrücken/Saarlouis · Dass Oberbürgermeisterin Charlotte Britz den Chef der Berufsfeuerwehr, Josef Schun, Mitte Dezember vom Dienst freigestellt hat, war rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Saarlouis gestern festgestellt.

 Josef Schun. 

Josef Schun. 

Foto: BeckerBredel/bub/fb

Der Beschluss erfolgte auf Eilantrag des Leiters des städtischen Amtes für Brand- und Zivilschutz, wie Schuns Amtsbezeichnung offiziell heißt. Schun hatte gegen das ihm gegenüber von Britz ausgesprochene Verbot der Führung der Dienstgeschäfte geklagt. Britz hatte Schun nach einem Brand mit vier Toten freigestellt. Grund seien allerdings nicht Fehler beim Rettungseinsatz gewesen, betonte Stadtpressesprecher Thomas Blug Mitte Februar auf SZ-Anfrage.  „Grundlage“ der Entscheidung sei vielmehr „das erschütterte Vertrauensverhältnis“ gewesen. „Auslöser war die Vorsprache von 16 Feuerwehrleuten bei dem Vorsitzenden des Wachmannschaftsbeirates. Dabei wurde das Führungsverhalten am Brandtag kritisiert“, sagte Blug.

Die Reaktion von Britz ist „rechtswidrig“. Das teilte das Gericht gestern mit. Es gelangt „zu dem Ergebnis, dass die für ein solches Verbot erforderlichen ,zwingenden dienstlichen Gründe‘ nicht vorliegen“. Diese seien dann anzunehmen, wenn es dem Dienstherrn nicht mehr zumutbar sei, die Dienstgeschäfte durch den Beamten fortsetzen zu lassen.

Aber weder die gegenüber Schun nach dem Brand in der Saaruferstraße erhobenen Vorwürfe noch dessen nachfolgendes Verhalten Mitarbeitern gegenüber „rechtfertigten nach Art und Schwere ein sofortiges Verbot der Ausübung seiner Dienstgeschäfte“, sagt das Gericht. Die Aufgabenerfüllung der Verwaltung sei durch Schuns vorerst weitere Amtsführung „nicht objektiv gefährdet“. Außerdem stehe „die Verbotsverfügung außer Verhältnis zur Schwere des dem Amtsleiter vorgeworfenen Fehlverhaltens und dem Grad der zu befürchtenden Unzuträglichkeiten“.

Gegen diese Entscheidung kann die Stadt binnen zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht des Saarlandes einlegen. Ob sie das tut, sei offen, teilt Blug mit. Man werde das Urteil nun erst mal „sorgsam prüfen“.

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