Prozess um Korruption bei der Dillinger Hütte Angeklagter im Korruptions-Prozess zahlt 80.000 Euro

Saarbrücken/Dillingen · Im Prozess um Korruption bei der Dillinger Hütte ist das Verfahren gegen einen der Angeklagten heute gegen eine Geldstrafe eingestellt worden.

Prozess um Korruption bei der Dillinger Hütte: Angeklagter zahlt 80000 Euro
Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Der seit Monaten vor der Wirtschaftsstrafkammer II des Saarbrücker Landgerichts laufende Korruptionsprozess findet künftig nur noch mit zwei Angeklagten statt, dem 69 Jahre alten inhaftierten Ex-Bauunternehmer Baron von S. und dem früheren Leiter der Neubauabteilung der Dillinger Hütte (DH) L. (62). Das Gericht unter Vorsitz von Richter Bernd Weidig hat am Dienstag erwartungsgemäß der vorläufigen Einstellung des Verfahrens gegen den früheren leitenden Hütten-Angestellten  H. (69) zugestimmt. Entsprechende Gespräche zwischen Oberstaatsanwalt Eckhard Uthe und Verteidiger Björn Krug hatte das Gericht selbst angeregt. Beide haben sich jetzt über die Höhe der von H. zu zahlenden Geldauflage verständigt. Demnach muss der frühere leitende Mitarbeiter 80 000 Euro zahlen. Jeweils 20 000 Euro an die Staatskasse und an den Verein zur Förderung der Bewährungs- und Jugendgerichtshilfe und 40 000 Euro an die Dillinger Hütte.