Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Richter stoppen vorläufig Rückkehr des Saarbrücker Feuerwehrchefs

Saarbrücken · Landeshauptstadt muss Krankschreibungen der Feuerwehrbeamten amtsärztlich überprüfen lassen.

 jetzt müssen alle krankgeschriebenen Beamten der Berufsfeuerwehr zum Amtsarzt. (Symbolbild)

jetzt müssen alle krankgeschriebenen Beamten der Berufsfeuerwehr zum Amtsarzt. (Symbolbild)

Foto: BeckerBredel

Rückschlag für den entmachteten Chef der Saarbrücker Berufsfeuerwehr, Josef Schun: So soll das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Saarlandes am Freitag entschieden haben, dass er vorerst nicht wieder zurück auf seine alten Posten kommt. Nach Angaben des städtischen Pressesprechers Thomas Blug entschieden die Richter, den Beschluss des Verwaltungsgerichts von Dienstag (9. April) auszusetzen. Demnach hätte die Landeshauptstadt Schun eigentlich umgehend auf seinen bisherigen Dienstposten zurückkehren lassen müssen. Das OVG setzte den Verwaltungsgerichtsentscheid nach Blugs Informationen jedoch einstweilen bis Dienstag, 16. April, 12 Uhr, aus.

Mit dem Beschluss verbunden: Saarbrücken muss die krankgemeldeten Berufsfeuerwehr-Beamten amtsärztlich untersuchen lassen, ob sie tatsächlich dienstunfähig sind. Bis zum Ablauf der Frist müsse das OVG über das Ergebnis informiert werden.

Die Verwaltung, so heißt es in einer schriftlichen Mitteilung aus dem Rathaus vom Freitagabend, habe umgehend damit begonnen, diese Prüfung vorzubereiten. Die rund 90 betroffenen Beamten sollen ein entsprechendes Schreiben erhalten. Es sei bereits auf dem Weg.

Wenige Stunden zuvor hatte Oberbürgermeisterin Charlotte Britz (SPD) darüber informiert, rechtlich gegen den Beschluss des saarländischen Verwaltungsgerichtes in Saarlouis vorgehen zu wollen. Denn nach Bekanntgabe, dass Schun auf richterliche Entscheidung seinen alten Posten zurückerlangen soll, war es zu massenhaften Krankmeldungen bei der Berufsfeuerwehr gekommen. Daraufhin war die Truppe nicht mehr einsatzfähig. Die freiwillige Feuerwehr musste für sie einspringen.

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