Regionalverband Saarbrücken Notbetreuung in Kitas und Schulen

Regionalverband · Eltern können bei Kitas und Grundschulen einen Antrag auf Notversorgung ihrer Kinder stellen. Das Angebot soll ab Dienstag, 17. März, gelten. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es allerdings nicht.

 Eine Möglichkeit zur Kinderbetreuung: gemeinsam Bilderbücher studieren.

Eine Möglichkeit zur Kinderbetreuung: gemeinsam Bilderbücher studieren.

Foto: picture-alliance/ dpa/Waltraud Grubitzsch

 Der Regionalverband Saarbrücken bereitet sich eignen Angaben zufolge auf den im Zuge der angeordneten Schließung von Kitas und Schulen geplanten Notgruppenbetrieb vor. Während die Anträge nur bei den jeweiligen Kitas und Schulen abgegeben werden können, trifft der Regionalverband die Entscheidung über die Vergabe der Notgruppen-Plätze in allen Kitas und den weiterführenden Schulen in seiner Trägerschaft, wie ein Sprecher des Regionalverbandes betonte. Dazu hat der Regionalverband zwei Clearingstellen im Jugend- und Schulverwaltungsamt besetzt, die seit gestern die von den Kitas, Gymnasien, Gemeinschafts- und Förderschulen weitergeleiteten Anträge bearbeiten.