Prozess wegen Nötigung von Polizei-Studenten Polizeirat räumt Fehlverhalten ein – Kriminaldirektor allein auf der Anklagebank

Exklusiv | Saarbrücken · Landgericht stellt Verfahren in zweiter Instanz gegen Polizeirat nach Zahlung von Geldauflagen vorläufig ein.

 Das Saarbrücker Landgericht verhandelt wegen Nötigung gegen junge Polizisten an der Fachhochschule in Göttelborn.

Das Saarbrücker Landgericht verhandelt wegen Nötigung gegen junge Polizisten an der Fachhochschule in Göttelborn.

Foto: dpa/Oliver Dietze

Eine überraschende Wende gibt es im Strafprozess gegen zwei leitende Polizeibeamte, die sich wegen Nötigung von jungen Kommissaranwärtern verantworten müssen. In erster Instanz wurde der leitende Kriminaldirektor Christof Baltes (59) im März vergangenen Jahres von einer Strafrichterin vor dem Saarbrücker Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Gegen den mitangeklagten Polizeirat W. (42) wurde eine Bewährungsstrafe von sieben Monaten ausgesprochen. In ihrer Urteilsbegründung erwähnte die Richterin damals, sie habe zu Lasten der beiden hohen Polizisten gewertet, dass beide „bis heute überzeugt seien, rechtmäßig gehandelt zu haben“. Sowohl die zwei Angeklagten, als auch die Staatsanwaltschaft legten Berufung gegen das Urteil ein. Hintergrund des Verfahrens sind Vorfälle an der Fachhochschule für Verwaltung, deren Vizechef Baltes damals war. Er leitete den Fachbereich Polizeiwissenschaften. Dort soll eine Dozentin den Studenten Tipps gegeben haben, welcher ihrer Kollegen die Aufgaben für eine wichtige Klausur stellen würde. Dies soll den Studenten (Beamte auf Probe) wiederum Rückschlüsse auf den Inhalt der Prüfung ermöglicht haben. Deshalb wurden interne Ermittlungen eingeleitet und vier Studentensprecher vernommen. Sie mussten ihre privaten Mobiltelefone abgeben. Kurznachrichten auf den Handys wurden ausgewertet. Für die Staatsanwaltschaft ein Fall der schweren Nötigung im Amt. Die Angeklagten hätten ohne rechtliche Grundlage gehandelt.