Geänderte Tierschutz-Hundeverordnung Wie ein neues Gassi-Gesetz die Quarantäne erschwert

Saarbrücken · Die neue Tierschutz-Hundeverordnung macht Gassigehen zur Pflicht. Für Hundebesitzer, die an Corona erkranken und in Quarantäne müssen, kann das zum Problem werden.

 Gassigehen ist jetzt gesetzlich geregelt.

Gassigehen ist jetzt gesetzlich geregelt.

Foto: dpa/A3576 Maurizio Gambarini

In den ersten drei Tagen hat die kleine „Luna“ bei Karin Anhaus aus Malstatt fast nichts gefressen, so sehr vermisste sie nach ihrem plötzlichen Umzug ihr vertrautes Heim. Wegen einer Corona-Erkrankung hatte sich eine Freundin von Anhaus – Lunas Frauchen – in Quarantäne begeben, der achtjährige Chihuahua zog daraufhin zu der 77-jährigen Rentnerin. Notwendig machte das die neue Tierschutz-Hundeverordnung des Bundes, die seit 1. Januar in Kraft ist. Sie macht unter anderem regelmäßiges Gassi-Gehen für alle Hundebesitzer zur Pflicht. „Haustiere sind keine Kuscheltiere“, erklärte die ehemalige Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU), die das Gesetz noch im vergangenen Jahr erließ, in einer Pressemitteilung. In Zeiten der Pandemie kann die neue Verordnung allerdings zur Herausforderung werden.