Neue Regelung für Corona-Hotspots 15-Kilometer-Radius messen: So funktioniert es

In Corona-Hotspots mit einem Inzidenzwert von über 200 gilt künftig die Regel, dass sich Bürger nur noch 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen dürfen. Aber wie misst man das? Die SZ erklärt, wie es mit Hilfe eines Webtools funktioniert.

Neue Corona-Regel: Den 15-Kilometer-Bewegungsradius richtig messen
Foto: Screenshot Calcmaps/BingMaps

Bund und Länder haben sich zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie am Dienstag auf eine Verlängerung des Lockdowns sowie weiterer Kontakt-Beschränkungen geeinigt. Und diese betreffen insbesondere Menschen in Corona-Risikogebieten.

Denn Bürgerinnen und Bürger, die in Städten oder Kreisen mit mehr als 200 gemeldeten Neu-Infektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb der vergangenen sieben Tage leben, dürfen sich seit den neuen Beschlüssen nur noch in einem Radius von maximal 15 Kilometer gemessen an der Wohnanschrift bewegen. Ausgenommen von der Regelung des begrenzten Bewegungsradius sind triftige Gründe wie zum Beispiel die Arbeit. Tagestouristische Ausflüge würden explizit keinen triftigen Grund darstellen.

Am Samstag hat der Landkreis Saarlouis als einziges Gebiet im Saarland den kritischen Inzidenzwert von 200 überschritten. Dieser lag bei 243,41.

Was liegt denn überhaupt in diesem 15-Kilometer-Radius? Sprich, wo darf ich noch hin, wenn die Regel angewandt wird? Das lässt sich unter anderem mit dem Webtool „Calcmaps“ herausfinden. Die SZ erklärt, wie das Online-Werkzeug funktioniert.

  1. Rufen Sie das Tool über www.calcmaps.com/de/ auf.
  2. Wählen Sie die Option „Radius auf Karte messen“.
  3. Geben Sie Ihre Adresse oder Stadt im dafür vorgesehenen Feld ein.
  4. Klicken Sie auf "Radius KM" und wählen Sie "15 km".
  5. Der Kreis den Sie nun angezeigt bekommen zeigt den Bereich, den Sie besuchen dürfen.

Achtung: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) erklärte in der Pressekonferenz am Dienstagabend, dass der „Wohnort“ auch tatsächlich der „Wohnort“ und nicht die Adresse sei. Das bedeutet, dass Sie – sollte etwa der Landkreis Saarlouis, zu dem die Stadt Lebach zählt, unter die Regelung fallen – von den Stadtgrenzen aus anfangen müssen zu messen.

Dafür gibt es bei Calcmaps einen Trick: Klicken Sie auf den blauen Punkt in der Mitte des Kreises und ziehen Sie diesen an den Punkt der Stadtgrenze, an dem Sie messen möchten. In kleineren Orten dürfte allerdings auch die obige Methode Abhilfe schaffen.

Wohnt man zum Beispiel in Saarbrücken oder Saarlouis, sind auch französische Städte in einem Radius von 15 Kilometer erreichbar. Sie alle gehören zum Département Moselle, wo zurzeit von 18 bis 6 Uhr eine Ausgangssperre gilt. Wer in dieser Zeit dort unterwegs ist, braucht einen triftigen Grund. Dazu zählen zum Beispiel der Weg von/zur Arbeitsstätte oder einen Arzttermin.  Dieser Grund muss belegbar sein (zum Beispiel durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers) und auf einem Passierschein angegeben werden, der mit sich zu führen ist. Der Passierschein kann hier heruntergeladen werden: https://www.interieur.gouv.fr/Actualites/L-actu-du-Ministere/Attestations-de-deplacement-couvre-feu Zwischen 6 und 18 Uhr gibt es momentan keine Besonderheiten für die Einreise nach Frankreich.

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