Nahverkehr Nahverkehr wird neu geregelt

Saarbrücken · Saarbrücken und Völklingen verlassen den Zweckverband und arbeiten an eigenen Konzepten.

Der Zweckverband öffentlicher Personennahverkehr im Regionalverband Saarbrücken (ZPRS) bereitet seine Neuorganisation vor. Geplant ist der Austritt der Landeshauptstadt Saarbrücken und der Stadt Völklingen im Laufe dieses Jahres.

 Das neue ÖPNV-Gesetz des Saarlandes sieht vor, dass Kommunen mit eigenen Nahverkehrsunternehmen selbst Aufgabenträger werden können und damit durch Direktvergabe „ihr“ Unternehmen mit der Erbringung der Verkehrsleistungen betrauen können. Saarbrücken und Völklingen haben davon Gebrauch gemacht und stehen derzeit in Austrittsverhandlungen mit dem ZPRS.

Für die Organisation des Nahverkehrs der restlichen acht Kommunen im Regionalverband ist weiter der Verbandsvorsteher des ZPRS, der Riegelsberger Bürgermeister Klaus Häusle, verantwortlich. Zu seinem Team gehören Sven Krupa, zuständig für den verkehrsfachlichen Teil, Alfons Wintrich, zuständig für den kaufmännischen Teil und Christine Keßler, für interne Verwaltungsaufgaben.

 Ohne den Verkehrsanteil der Landeshauptstadt Saarbrücken und der Stadt Völklingen ist der ZPRS künftig zuständiger Aufgabenträger für 28 Linien. Das sind über 2,6 Millionen Betriebskilometer im Jahr und mehr als 570 angefahrene Haltestellen. Da die meisten Linien defizitär sind, erhält das beauftragte Unternehmen vom Aufgabenträger einen Zuschuss. Dieser Zuschuss wird im Falle des ZPRS dann von den profitierenden Gemeinden nach dem Schlüssel Fahrplankilometer und Haltestellen finanziert. 2017 wurden von den Mitgliedskommunen des ZPRS rund 1,7 Millionen Euro für die Erbringung von Verkehrsleistungen zur Verfügung gestellt.

Seit Einführung der EU-Verordnung 1370/2007 muss eine nicht eigenwirtschaftlich zu erbringende Busleistung ausgeschrieben werden. Dabei erhält innerhalb des Zweckverbandes der wirtschaftlichste Bieter den Zuschlag. Dies erfordert eine Analyse und Planung des Busverkehrs. Dazu formuliert jede Kommune ihre Anforderungen in einem gemeinsamen Nahverkehrsplan. Nach dem Zuschlag erhält das Verkehrsunternehmen einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag, in dem die zu erbringenden Fahrleistungen, Haltepunkte, Fahrzeiten, Busse, Tarife, Anforderungen an das Personal und weiteres geregelt werden.

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