Nach Demo in Saarbrücken Polizei droht Klage vor Verwaltungsgericht

Saarbrücken · Nach Demo gegen Flüchtlingssterben im Mittelmeer geht Teilnehmer juristisch gegen Bildaufnahmen vor.

 „Gegen das Sterben im Mittelmeer“ lautete die Losung einer Mahnwache des Aktionsbündnisses Bunt statt braun vor der Europagalerie am Donnerstag, 19. Juli. Anschließend zog ein Protestmarsch durch die Saarbrücker Innenstadt. Dieser könnte nun ein juristisches Nachspiel haben – auch für die Polizei.

„Gegen das Sterben im Mittelmeer“ lautete die Losung einer Mahnwache des Aktionsbündnisses Bunt statt braun vor der Europagalerie am Donnerstag, 19. Juli. Anschließend zog ein Protestmarsch durch die Saarbrücker Innenstadt. Dieser könnte nun ein juristisches Nachspiel haben – auch für die Polizei.

Foto: BeckerBredel

Von Polizeiwillkür spricht Sven Sonnhalter und kritisiert den Einsatz von Kameras während der Demonstration vergangenen Donnerstag durch die Saarbrücker Innenstadt. Die Teilnehmer wandten sich mit ihrem Protestmarsch gegen den aus ihrer Sicht unsäglichen Umgang mit Seenotrettern, die Flüchtlinge im Mittelmeer vorm Ertrinken bewahren.

Während der Veranstaltung filmten Ermittler die Gruppe. Sonnhalter wertet dies als Eingriff ins Grundrecht, seine Meinung durch öffentlichen Protest frei zu äußern. Die Polizei habe ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts missachtet. Dies besage, „dass Film- und Tonaufnahmen von Demonstranten nur dann zulässig sind, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet sind“. Im aktuellen Fall sei dies „zu keinem Zeitpunkt der Fall“ gewesen, schreibt Sonnhalter im Internet.

Deshalb strebt er vor dem Saarlouiser Verwaltungsgericht eine Feststellungsklage gegen das Saarland an. Sein Ziel: Ton- und Filmmaterial löschen, um die Aufnahmen nicht als Beweise nutzen zu können. Damit wären die Aufnahmen auch bei einem Verfahren gegen den jungen Mann hinfällig, den Polizisten nach Ende der Demo als mutmaßlichen Organisator festnahmen. Initiator zu sein, dem widerspricht der Verdächtige.

Beschwerdeführer Sonnhalter geht davon aus, dass es sich um eine Spontanversammlung handelte, die keiner Genehmigung bedarf. Dies sehen die Ermittler anders. Der Protest sei geplant gewesen und so illegal. Auch hier erhebt Sonnhalter Vorwürfe: Wenn die Polizei bereits zu Beginn des Demonstrationszuges davon ausging, dass dieser nicht erlaubt ist, dann hätte sie den Teilnehmern dies deutlich machen müssen. Dazu sei sie verpflichtet.

Um Geld für den Prozess aufzubringen, startete Sonnhalter in der Nacht auf Donnerstag ein Fundraising im Internet. Mit dieser Aktion sollen Menschen gewonnen werden zu spenden. Der Initiator rechnet mit 1000 Euro, die er für das Verfahren braucht. In den ersten Stunden kamen 150 Euro zusammen. Die Seite mit dem Aufruf wurde von vielen geteilt,auch von Saar-Linken.

Die Polizei äußerte sich nicht zur angestrebten Klage. Sie bleibe dabei, die Demonstration im Anschluss an eine genehmigte Mahnwache zum selben Thema  als illegal einzustufen. Bis Mittwoch war bei der Saarbrücker Staatsanwaltschaft keine Anzeige weder gegen den mutmaßlichen Rädelsführer noch gegen die Polizei eingegangen.

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