Diskussion um das „fundamentalste Gut“

Malstatt · Die Hilfe zum Sterben und zum Suizid ist ein kontroverses Thema. Entsprechend weit auseinander gingen die Meinungen von Theologen, Medizinern und Politikern bei einer Gesprächsrunde der Caritas-Klinik St. Theresia.

"Was darf der Mensch?", um diese Frage ging es kürzlich beim Saarbrücker Caritasgespräch. Die Sterbehilfe war das Thema des Abends, der in der Caritas-Klinik St. Theresia stattfand. Unter der Leitung von Rundfunkjournalist Christian Otterbach diskutierten der Jesuit und Professor für Moraltheologie Josef Schuster aus Frankfurt, Dr. Dietrich Wördehoff, Sprecher der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin im Saarland, und die Parlamentarische Staatssekretärin Elke Ferner . Hintergrund der Diskussion war die anstehende Entscheidung des Bundestages zum Thema, teilt die Klinik mit.

Schuster stellte das Leben als das "fundamentalste Gut" vor. Es sei zu fragen, welches Gut diesem Gut gegenübertreten könne und dem Menschen das Recht gäbe, ein Leben zu nehmen. Ein Suizid geschehe oft aus Verzweiflung, das Leben nicht fördern zu können. Wördehoff stellte fest, dass Ärzte nicht töten dürfen, auch nicht auf Verlangen, also sei die "Suizidhilfe " auch keine ärztliche Aufgabe. Ein Arzt habe vielmehr zu heilen, zu helfen und zu begleiten. Ärzte dürften aber das Sterben zulassen. Das geschehe heute zu selten. Viele hätten Angst, zu wenig zu machen und davor, von Angehörigen verklagt zu werden. Es gehe nicht darum, das Leben um jeden Preis zu verlängern.

Schmerzen und Leiden lindern

Auf der anderen Seite habe der Patient bei einer unheilbaren Krankheit das Recht, den Wunsch zu äußern, zu sterben. Das aber sei fast immer ein Schrei nach menschlicher Zuwendung. Wördehoff riet dazu, genau zu unterscheiden, ob ein Arzt auf Behandlung verzichte oder ob er aktiv eine tödliche Dosis eines Wirkstoffes zur Verfügung stelle.

Wördehoff forderte auf, mit den unheilbar kranken Menschen einen Weg zu finden, deren Situation zu erleichtern und sie nicht alleine zu lassen. Die Schmerzen könne die Palliativmedizin auf jeden Fall "erheblich mindern", Etwas anderes sei das "psychische Leiden". Hier helfe es, bei den Menschen zu bleiben, mit ihnen zu sprechen und die Ängste zu reduzieren.

Staatssekretärin Ferner verwies darauf, dass die Gesetzgebung auf jeden Fall die Finanzierung der Palliativ-Versorgung und der Hospize verbessern werde. Aber es sei nicht nur mehr Geld nötig. Man brauche in der Gesellschaft auch eine Kultur, die Sterben Zuhause oder im Hospiz ermögliche. "Die Menschen wissen zu wenig darüber und wissen nicht, wie man einen Sterbenden begleitet", sagte Ferner. Das beginne schon damit, dass man die Abfassung der eigenen Patientenverfügung immer wieder vor sich herschiebe.

Zur anstehenden Entscheidung im Bundestag meinte Ferner, dass der Suizid nichtstrafbar sei. Die Hilfe zu einer nicht strafbaren Tat sei folglich ebenso wenig strafbar. Deshalb sollte man Ärzten zumindest die Hilfe zum Suizid nicht verbieten und mit Berufsverbot bestrafen. Widerspruch dazu kam von Moraltheologe Schuster, der bei einer solchen Regelung erwartet, dass dann ein Anspruch auf Suizidhilfe entstehe.

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