Maßnahmen gegen Corona Saarbrücker Maskenpflicht bleibt

Saarbrücken · Auch das Alkoholverbot auf manchen Straßen und Plätzen wird vorerst verlängert.

 DIe Maskenpflicht in bestimmten Straßen und auf öffentlichen Plätzen in Saarbrücken wird verlängert.

DIe Maskenpflicht in bestimmten Straßen und auf öffentlichen Plätzen in Saarbrücken wird verlängert.

Foto: dpa/Frank Rumpenhorst

Trotz sinkender Coronazahlen wird es in der Saarbrücker Innenstadt vorerst weiterhin ein Alkoholverbot und eine Maskenpflicht geben. „Die Maskenpflicht wird nach Auslaufen der bisherigen Allgemeinverfügung ab Dienatg, 8. Juni, unverändert weitergeführt“, meldet die Landeshauptstadt in einer Pressemitteilung. Auch das Alkoholverbot bleibt bestehen. Allerdings wird es aufgrund der Erfahrungen der zurückliegenden Tage räumlich etwas angepasst.

Um öffentliche Feiern zu verhindern, ist der Konsum von alkoholischen Getränken auf folgenden öffentlichen Plätzen und Straßen außerhalb eines festen Sitzplatzes in der zugelassenen Außengastronomie zwischen 18 bis 2 Uhr untersagt: Nauwieser Straße Hausnummer 23/50 bis Kreuzung Nassauerstraße, Cecilienstraße Hausnummer 8/11 bis Kreuzung Nauwieser Straße Blumenstraße zwischen der Kreuzung Johannis- und Försterstraße, Nassauerstraße 16 bis Kreuzung Nauwieserstraße, Försterstraße ab Kreuzung Blumenstraße bis Kreuzung Nassauerstraße, Nauwieser Platz und Max-Ophüls-Platz. Vom St. Johanner Markt bis zur Obertorstraße, Bahnhofstraße ab Kreuzung Kaltenbachstraße bis Kreuzung Gerberstraß, Kath.-Kirch-Straße, Türkenstraße, Saarstraße bis Kreuzung der Straße „Am Stadtgraben‟, Kappenstraße, Kaltenbachstraße, Herbergsgasse, Rathausplatz, Gustav-Regler-Platz, auf der Fläche um die Johanneskirche einschließlich der dazugehörigen Mauerflächen inklusive des gesamten Haltestellenbereichs, begrenzt durch die Cecilienstraße, Johannisstraße und Stephanstraße.

Die Maskenpflicht gilt außerhalb eines festen Sitzplatzes in der zugelassenen Außengastronomie für alle Personen ab sechs Jahre, sofern gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen.

Die Allgemeinverfügungen zum Alkoholverbot und zur Maskenpflicht gelten zunächst bis einschließlich Montag, 21. Juni. Die Landeshauptstadt erlässt die Allgemeinverfügungen auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes und der aktuell gültigen Rechtsverordnung des Landes zur Corona-Pandemie. Darin wird die Ortspolizeibehörde ermächtigt, eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf bestimmten öffentlichen Straßen und Plätzen anzuordnen und den Verzehr von alkoholischen Getränken zu untersagen.

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