Kita und Schule Kita-Beiträge werden erstattet

Saarbrücken · Eltern können einen formlosen Antrag an die Landeshauptstadt stellen.

 Eltern können bei der Stadt Saarbrücken einen Antrag auf Erstattung von Elternbeiträgen für den April stellen (Symbolbild).

Eltern können bei der Stadt Saarbrücken einen Antrag auf Erstattung von Elternbeiträgen für den April stellen (Symbolbild).

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Eltern und Erziehungsberechtigte, deren Kinder Freiwillige Ganztagsschulen (FGTS) oder Kitas der Landeshauptstadt besuchen, können einen Antrag auf Erstattung von Elternbeiträgen für den Monat April formlos direkt an die Landeshauptstadt stellen.

Das Schreiben muss neben dem Namen des betreuten Kindes auch die entsprechende Einrichtung enthalten. Die Mitteilung, den Beitrag nicht zu zahlen, kann per E-Mail oder postalisch erfolgen. Eine E-Mail können Betroffene an elternbeitrag@saarbruecken.de schicken, einen Brief an: Amt für Kinder und Bildung, Dudweilerstraße 41, 66111 Saarbrücken. Mit Entscheidung vom 31. März 2020 hatte die Landesregierung beschlossen, den Trägern die Kosten für nicht gezahlte Elternbeiträge für Kitas und Freiwillige Ganztagsschulen zu erstatten.

In einem entsprechenden Schreiben des Ministeriums heißt es dazu: „Eltern und Erziehungsberechtigte, die sich nicht in der Lage sehen, vor allem diejenigen, die in einer Notlage sind, den Kita- bzw. FGTS-Beitrag für den Monat April zu entrichten, können sich an ihren Kita- bzw. FGTS-Träger mit der Bitte wenden, den Beitrag nicht zu zahlen bzw. ihn erstattet zu bekommen. Das Land übernimmt die daraus entstehenden Einnahmeausfälle der Kita- und FGTS-Träger.“

Mit den Maßnahmen sollen die Eltern für die Zeit der Schließung der Einrichtungen entlastet und zugleich den Trägern eine Finanzierungssicherheit gegeben werden, da ihnen keine Einnahmeausfälle entstehen.

Weitere Informationen und Kontakt: Amt für Kinder und Bildung, Dudweilerstraße 41, 66111 Saarbrücken, Telefon (06 81) 9 05 49 52.

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