Strafzettel beim Discounter Knöllchen auf dem Aldi-Parkplatz beim Einkauf – wo gibt’s denn sowas?

Saarbrücken · Bezahlt. Danach mit dem Einkaufswagen schnurstracks an der Kasse vorbei, zielstrebig in Richtung Ausgang. Und dann die böse Überraschung hinterm Scheibenwischer des Autos, das auf dem Geschäfts-Parkplatz steht. 

 Schilder zu lesen, ist für Aldi-Kunden offenbar Pflicht – weiß auf Blau weist der Discounter auf die Regeln hin, die er für die Benutzung seines Parkplatzes festgelegt hat. Bei Verstößen wird’s teuer. 

Schilder zu lesen, ist für Aldi-Kunden offenbar Pflicht – weiß auf Blau weist der Discounter auf die Regeln hin, die er für die Benutzung seines Parkplatzes festgelegt hat. Bei Verstößen wird’s teuer. 

Foto: Dennis Langenstein

Aufgebracht ist  gelinde ausgedrückt. Stinksauer sind Aldi-Kunden in Saarbrücken. Denn obwohl sie sich auf der rechtlich sicheren Seite wähnten, hatten sie bei der Rückkehr vom Einkauf ein Ticket am Wagen. Wegen Falschparkens. Auf dem Kundenparkplatz bei Aldi. 30 Euro sollten sie dafür löhnen und damit weitaus mehr als an so manch anderer öffentlichen Stelle, wo Falschparker ertappt werden. So steht es auf dem gelben Knöllchen.

Springt man so mit Einkäufern um, die eben noch ihr Geld für Waren bei den Discountern abgeliefert haben? Sowohl in der Halberg- als auch in der Hohenzollernstraße berichten aufgebrachte Saarbrücker davon. Das kann doch nicht mit rechten Dingen zugehen. Oder etwa doch?

Aldi-Süd-Pressesprecherin Anamaria Preuss in Mülheim/Ruhr bemüht sich um Verständnis. Nichtsdestotrotz bestätigt sie, dass Aldi das Stuttgarter Unternehmen Park&Control (PAC) damit beauftragt hat, auf dem Terrain der beiden Aldi-Filialen zu patroullieren. Und warum? Das diene der „Verbesserung der Parkplatzsituation“, argumentiert sie. Aldi habe sich dazu entschlossen, nachdem es zu Problemen mit Dauer- und Fremdparkern gekommen sei, die eben nicht mal rasch dort ihren Wagen abstellten, um Einkäufe zu erledigen. Insbesondere in der Innenstadt komme es deswegen immer wieder zu Ärger.

Auf die Parkscheibenpflicht, die Aldi für seine Kundenparkplätze eingeführt hat, sollen Preuss’ Angaben zufolge Schilder hinweisen, „die an unterschiedlichen Stellen deutlich sichtbar für unsere Kunden angebracht sind“. Damit wolle Aldi „in der Nähe von Hochschulen, Schulen, Versicherungen und Bürogebäuden“ verhindern, dass es zu Beschwerden seitens Kunden kommt, wenn sie verzweifelt auf der Suche nach einem Stellplatz scheitern.

Nun beschweren sich aber ausgerechnet jene, zu deren Schutz eigentlich diese Kontrollen gedacht waren. Eine Kundin ist darüber hinaus über das Verhalten eines „Hilfssheriffs“ erbost. „Ich kam aus dem Geschäft mit einem Sechserpack Wasser“, berichtet sie,  sechs Anderthalb-Liter-Flaschen. „Als ich ihm sagte, dass er doch merken müsse, dass ich eben eingekauft habe, erwiderte er: ‚Ich hab’ nix gesehen’. Eine Unverschämtheit“, ereifert sich die Betroffene über den Mann, der sich zusätzlich mit verschränkten Armen  wichtigtuerisch vor ihr aufgebaut haben soll.

Die Aldi-Sprecherin kommt ihr entgegen und stellt in Aussicht, „jegliche Beschwerden in Bezug auf die (...) Maßnahme kulant zu handhaben“. Das scheint in diesem konkreten Fall auch funktioniert zu haben. Die Kundin erzählt: „Die Kassierin hat den Strafzettel storniert.“ Sie habe aber gleich zu bedenken gegeben, dass dies nur einmal möglich sei.

Andere Discounter verfahren übrigens ähnlich. Netto ließ auf Anfrage wissen, dass es sich dabei um ein „branchenübliches Vorgehen“ handle, damit „Kunden stets freie Parkplätze zur Verfügung stehen“.

Mittlerweile hat sich auch der Saarländische Anwaltsverein mit den rechtlichen Bestimmungen befasst. Wo liegt der Unterschied zwischen öffentlichen und privatem Terrain? „Der Autofahrer muss klar erkennen können, welche Parkregeln auf dem Parkplatz gelten und welche Strafen  bei einem Verstoß anfallen“, sagt Rechtsanwältin Marthe Gampfer. Sie ist im Vorstand des Advokatenverbands. Anders als am Straßenrand gehe ein Autofahrer auf einem Parkplatz eines Supermarktes „einen Vertrag mit dem Betreiber ein und akzeptiert dessen Bedingungen“. Das betreffe beispielsweise die Höchstdauer. Aber dies müsse auf Schildern klar und deutlich zu erkennen sein. Versteckte Hinweise gelten demzufolge nicht.  Dann seien private Knöllchen ungültig.

 Knöllchen bei Aldi: Wer keine Parkscheibe hinter die Windschutzscheibe legt, muss mit einem Bußzettel rechnen.

Knöllchen bei Aldi: Wer keine Parkscheibe hinter die Windschutzscheibe legt, muss mit einem Bußzettel rechnen.

Foto: SZ

Das betrifft auch die Höhe solcher Vertragsstrafen: Sie orientiere sich an den Preisen für Verwarnungs- und Bußgeld auf öffentlichen Wegen. Gampfer nochmals: „Strafen, die mehr als doppelt so hoch ausfallen wie vergleichbare Knöllchen auf öffentlichen Straßen, müssen Falschparker nicht akzeptieren.“

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