Zahl kleiner Waffenscheine in Saarbrücken Immer mehr Bürger bewaffnen sich

Saarbrücken · In Saarbrücken wurden in diesem Jahr bis zum 14. November 283 kleine Waffenscheine ausgestellt – 72 mehr als im Vorjahr.

 Der kleine Waffenschein erlaubt einer Person, Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen in der Öffentlichkeit zugriffsbereit mit sich zu führen.

Der kleine Waffenschein erlaubt einer Person, Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen in der Öffentlichkeit zugriffsbereit mit sich zu führen.

Foto: dpa/Oliver Killig

Immer wieder flammt die Sicherheitsdebatte um die Saarbrücker Innenstadt auf. Die Oberbürgermeisterin Charlotte Britz (SPD) forderte in der Vergangenheit mehrfach eine höhere Polizeipräsenz in der Landeshauptstadt. Die FDP in Saarbrücken forderte im November mobile Polizeiwachen in der Stadt. Nach einer erneuten Groß-Razzia am Mittwochabend, bei der eine Shisha-Bar in der Dudweiler Straße ins Visier genommen wurde, die bereits vorher durch gewalttätige Auseinandersetzungen Schlagzeilen machte, fragen sich viele: Wie sicher ist Saarbrücken?

Einige Bürger jedenfalls sahen es 2018 offensichtlich als notwendig an, selbst für ihre Sicherheit zu sorgen: Sie beantragten bei der zuständigen Behörde einen kleinen Waffenschein. Dieser erlaubt einer Person, eine Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffe in der Öffentlichkeit zugriffsbereit mit sich zu führen. Der reine Besitz solcher Waffen bedarf keiner Genehmigung, ab 18 Jahren können diese frei erworben worden. Doch ohne den kleinen Waffenschein muss die Waffe beim Tragen in der Öffentlichkeit getrennt von Munition und nicht zugriffsbereit, also zum Beispiel in einem abschließbaren Koffer, transportiert werden.

Im Regionalverband wurden in diesem Jahr bis zum 18. Dezember 180 kleine Waffenscheine ausgestellt. Das ist ein kleiner Rückgang im Vergleich zu den 230 im Vorjahr ausgestellten Genehmigungen. Trotz sinkender Zahlen sind diese noch lange nicht auf einem Niveau, wie sie es vor 2016 waren. Die Übergriffe in der Kölner Silvesternacht 2015 werden oft als Katalysator genannt für den rasanten Anstieg der beantragten kleinen Waffenscheine. In den Jahren vor 2016 genehmigte der Regionalverband im Jahr durchschnittlich nur 40 kleine Waffenscheine, wie Pressesprecher Lars Weber der Saarbrücker Zeitung in einer früheren Anfrage mitteilte.

Die Landeshauptstadt Saarbrücken unterhält eine eigene Waffenbehörde, deren Zahlen nicht mit in die des Regionalverbands einfließen. In Saarbrücken sahen in diesem Jahr mehr Bürger als im Vorjahr die Notwendigkeit sich mit einer solchen Waffe selbst zu schützen. Laut Thomas Blug, Pressesprecher der Stadt Saarbrücken, wurden im Jahr 2018 bis zum 14. November 283 kleine Waffenscheine ausgestellt, weitere Anträge liegen vor. Im Vergleich dazu wurden im Vorjahr nur 211 solcher Genehmigungen erteilt.

Die Hürden, einen kleinen Waffenschein zu erhalten, sind im Vergleich zur Waffenbesitzkarte deutlich geringer. Letztere erlaubt den Besitz echter Schusswaffen, für welche die Sachkunde und ein Bedürfnis nachgewiesen werden muss. Nach dem Antrag auf den kleinen Waffenschein bei der zuständigen Waffenbehörde wird die Person lediglich auf „waffenrechtliche Zuverlässigkeit“ überprüft. Das bedeutet, es wird zum Beispiel geprüft, inwiefern diese Person in der Vergangenheit straffällig geworden ist. Spricht bei dieser Prüfung nichts dagegen, wird die Genehmigung erteilt.

Einen kompletten Freifahrtschein gibt aber auch dieses Dokument nicht. Ausnahmen gibt es bei öffentlichen Veranstaltungen. Denn dort ist das Führen auch mit kleinem Waffenschein untersagt. Weiterhin erlaubt diese Genehmigung es nicht, die Waffe in der Öffentlichkeit abzufeuern, außer in direkten Notsituationen und/oder zur Gefahrenabwehr.

Waffen, die in den Geltungsbereich des kleinen Waffenscheins fallen, müssen eine spezielle Kennzeichnung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt tragen. Ansonsten sind sie aber auf den ersten Blick fast nicht von einer echten Waffe zu unterscheiden. Das kann auch für Probleme sorgen. Auf die Frage, wie die Polizei diesen Anstieg von Schreckschusswaffen in der Stadt Saarbrücken beurteile, kann Georg Himbert, Sprecher des Landespolizeipräsidiums, zwar nur allgemein antworten. Doch bei einem Einsatz könne es für die Polizei zu Problemen kommen, wenn bei einem Zwischenfall jemand eine Schreckschusswaffe trage. „Für die Kollegen vor Ort kann das schwer zu unterscheiden sein, da diese Waffen den echten Waffen täuschend ähnlich sehen können“, sagt der Polizei-Sprecher. So sei es bundesweit auch schon zu tragischen Zwischenfällen gekommen, welche im Saarland bislang glücklicherweise ausblieben.

Es gebe eben momentan einige Menschen, die verunsichert seien und die hofften, sich durch Pfefferspray oder eben eine solche Schreckschusswaffe, sicherer zu fühlen. Ob das nicht trügerisch sei, vermag Himbert nicht zu sagen. Denn grundsätzlich gelte, dass in Notsituationen am besten die Polizei gerufen werde. Denn: „Die Sicherheit im Saarland ist durch die Polizei sichergestellt, und wir werden auch in Zukunft alles dafür tun, dass dies so bleibt“, sagt der Sprecher des Landespolizeipräsidiums.

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