Untersuchungsausschuss zum Missbrauchsskandal Landtag droht Unterlassungsklage
Saarbrücken · Anwalt kritisiert „irreführende Bezeichnung“ des Untersuchungsausschusses „Missbrauch“. Das Parlament greife „in vorverurteilender Art und Weise in die Grundrechte seiner Mandantin“, einer so genannten Betroffenen, ein.
Der mutmaßliche Missbrauchsskandal in der Ausscheidungsambulanz der Kinder- und Jugendpsychiatrie am Universitätsklinikum (UKS) in Homburg sorgt für Zündstoff. Der Landtag hat – wie ausführlich berichtet – einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss eingesetzt, der unter anderem klären soll, wie Verantwortliche der Klinik und der Landesregierung mit Anhaltspunkten und Hinweisen auf möglichen Kindesmissbrauch umgegangen sind. Im Vordergrund steht dabei auch die Frage, warum Eltern betroffener Kinder nicht frühzeitig informiert wurden. Erst im Sommer war bekannt geworden, dass ein bereits 2016 verstorbener Assistenzarzt im Zeitraum 2010 bis 2014 Kinder sexuell missbraucht haben soll. Nach dem Tod des Mediziners musste die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen einstellen. Auch darüber wurden Eltern nicht informiert.