Einigung in Saarbrücken Heißer Streit um Urlaubszeit endet mit einer Einigung

Saarbrücken · Kompromiss bei Berufsfeuerwehr: Landeshauptstadt, Personalvertretung und Gewerkschaften sind sich einig.

 Wenn’s brennt, sollen sie helfen. Berufsfeuerwehrleute stehen parat, auch wenn kein Alarm schrillt. Das wird mit Freizeit ausgeglichen. 

Wenn’s brennt, sollen sie helfen. Berufsfeuerwehrleute stehen parat, auch wenn kein Alarm schrillt. Das wird mit Freizeit ausgeglichen. 

Foto: BeckerBredel

Mit einer neuen Dienstvereinbarung haben Beschäftigte der Saarbrücker Berufsfeuerwehr sowie der Stadt Saarbrücken einen Streit über Urlaubstage beigelegt, mit dem sich zuletzt sogar Richter am Oberverwaltungsgericht in Saarlouis befasst hatten (wir berichteten). Der Auslöser war die Frage darüber: Wie viele Urlaubstage stehen den 130 Beamten im Einsatzdienst zu? Also jenen Beschäftigten bei der einzigen kommunalen Berufswehr im Saarland, die raus müssen, wenn’s brennt oder auf der Straße geknallt hat. Dabei waren die Landeshauptstadt als Arbeitgeber auf der einen sowie Feuerwehrleute auf der anderen Seite unterschiedlicher Auffassung. Davon nicht betroffen waren die Verwaltungsmitarbeiter der Wehr.

Spätestens nachdem die Stadt die Urlaubstagezahl 2014 verringert hatte, landete das Ganze vor Gericht – welches allerdings den Ball den Streithähnen wieder zuspielte. Die einigten sich nun und stellten damit quasi den Status quo von einst her. Konkret bezieht sich die Einigung auf die freien Tage, die der Feuerwehr für 24-Stunden-Dienste angerechnet werden.

Nach Angaben des neuen Landeschefs der Deutschen Feuerwehr-Gewerkschaft (DFeuG) im Saarland, Dirk Wilhelm, sieht die Einigung folgendermaßen aus: Für einen 24-Stunden-Bereitschaftsdienst werden wieder drei Diensttage berechnet à acht Stunden. Damit kommen die Kollegen wieder auf 42 Urlaubstage statt auf die umstrittenen 36 im Jahr. Was sich im ersten Moment viel anhört, entspreche den gesetzlich vorgegebenen sechs Wochen Urlaub. Die Feuerwehrleute im Einsatzdienst hätten nämlich eine Sieben-Tage-Woche.

Wilhelm, selbst Mitglied der Saarbrücker Berufsfeuerwehr und damals einer der Klagenden: „Ich bin froh, dass dieser seit Jahren andauernde Streit nun endlich beigelegt werden konnte. Die Forderung unserer Mitglieder ist erfüllt.“

Die gekürzte Freizeit wollten sich zahlreiche Feuerwehrleute nicht bieten lassen und klagten Ende 2014. Nach Angaben aus dem Rathaus zogen 14 Beamte vors Verwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis. Dies sah sich nicht zuständig und verwies an die nächste Instanz, das Oberverwaltungsgericht. Dortige Richter orientieren sich wiederum an einem Urteil aus Halle/Saale. Kollegen hatten da die Angelegenheit an die Prozessbeteiligten – Kläger und Beklagte – zurückgewiesen. Sie sollten die Sache unter sich klären. So wie jetzt auch in Saarbrücken geschehen. Nach Informationen der Stadtpressestelle unterzeichneten die Vertragspartner das Schriftstück bereits am 16. Mai.

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