Kein Einvernehmen bei Propellern

Gersweiler · Am Donnerstagabend beschäftigte sich der Bezirksrat West mit den Plänen für die Windkraftanlage Gersweiler. Der Rat kam zu dem Ergebnis, dass diesem Projekt das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden könne.

Strammer Wind weht weiter der Firma DunoAir ins Gesicht - denn der Widerstand gegen die von der Firma geplanten Windkraftanlagen im Saarbrücker Westen ist riesengroß, und die Gegner haben offenbar das bessere Blatt auf der Hand.

Am Donnerstagabend hat sich der Bezirksrat West um Bezirksbürgermeister Claus Theres im Bürgerhaus Burbach mit der Windkraftanlage Gersweiler befasst. Denn bei seiner nächsten Sitzung soll der Saarbrücker Stadtrat entscheiden, ob zum Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen hergestellt werden kann. Und vor dem Stadtratsvotum ist der zuständige Bezirksrat anzuhören.

"Dazu wurde in den vergangenen Tagen alles gesagt und geschrieben", sagte der sozialdemokratische Fraktionschef Jean-Luc Fuhrmann knapp mit einem Verweis auf die SZ-Berichterstattung. Die SZ hatte sowohl am Vortag der Sitzung als auch am Sitzungstag selbst zum Thema berichtet.

Auch zum gewichtigsten Kritikpunkt am geplanten Bauvorhaben: Die Windmühlenbauer halten die vom Regionalverband ausgewiesenen Konzentrationszonen für Windkraftanlagen für zu klein und haben deshalb über die Grenzen hinaus geplant.

Fundament am Steilhang

Christdemokrat Jürgen Hettrich ging genauer auf die Kritikpunkte seiner Fraktion ein. Unter anderem: "Nicht in der Vorlage berücksichtigt wurde der notwendig werdende massive Eingriff in den Untergrund für die Fundamenterstellung. Winderzeuger Nummer zwei würde sich in einem Hang mit einem Gefälle, einer Steigung zwischen 20 und 30 Prozent befinden."

Somit bestünde bei einem Fundamentdurchmesser von etwa 25 Metern ein Höhenunterschied von bis zu 7,50 Metern. Hettrich: "Das habe ich selbst nachtgemessen."

Daher müsse entweder in den Berg gegraben oder Gelände aufgeschüttet werden oder beides. Da sich in der Nähe des geplanten Standortes aufgrund eines Geländeeinschnittes ein für jedermann erkennbarer Wasserlauf befinde, welcher sich zudem im Vorranggebiet für Freiraum befinde, sei ein Eingriff in die natürliche, gewachsene Wasserführung vorprogrammiert.

So stimmte der Rat für den Vorschlag der Verwaltung, und der besagt: "Nach Prüfung der Antragsunterlagen durch die zuständigen Fachämter kann das gemeindliche Einvernehmen im vorliegenden Fall (...) nicht erteilt werden."

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