In der Gersweiler Hüttenstraße wird vorerst nicht gebaut

Gersweiler. Der Bezirksrat des Stadtbezirkes West stimmte dem Vorschlag der Stadt Saarbrücken zu, die Sanierung der Hüttenstraße in Gersweiler vorerst zurückzustellen. Ursprünglich lautete der Ratsbeschluss, das vorhandene Kopfsteinpflaster außer im Einmündungsbereich Hauptstraße und der Insel im unteren Straßenabschnitt durch eine Asphaltfahrbahn zu ersetzen

Gersweiler. Der Bezirksrat des Stadtbezirkes West stimmte dem Vorschlag der Stadt Saarbrücken zu, die Sanierung der Hüttenstraße in Gersweiler vorerst zurückzustellen. Ursprünglich lautete der Ratsbeschluss, das vorhandene Kopfsteinpflaster außer im Einmündungsbereich Hauptstraße und der Insel im unteren Straßenabschnitt durch eine Asphaltfahrbahn zu ersetzen. Im Juni ergab eine Anwohnerbefragung vom SPD-Ortsverein, dass 80 Prozent der Befragten für den Erhalt des Kopfsteinpflasters stimmten. Das Kopfsteinpflaster der Hüttenstraße ist in die Jahre gekommen. Verschleiß- und Alterungsspuren sind an den Pflastersteinen durch Risse deutlich zu erkennen, Teile des Pflasters sind abgeplatzt. Kanäle sind marodeDie Stabilität des Straßenunterbaus ist nicht mehr gewährleistet. Zusätzlich müsse wegen der Instandsetzung und der dringenden Kanalsanierung an mindestens 15 unterschiedlichen Stellen der Fahrbahn Ausgrabungen in einer Gesamtfläche von zirka 150 Quadratmetern erfolgen. Daraus ergibt sich, dass aus technischer Sicht eine nur bereichsweise Instandsetzung nicht möglich ist. Das Pflaster müsste nahezu komplett neu verlegt werden. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf etwa 190000 Euro. Bei der vorgesehenen Instandsetzung in Asphalt (Trag- und Deckschicht) mit Erhalt des Pflasters nur in Teilbereichen ist mit Kosten von rund 122000 Euro zu rechnen, so die Verwaltung. Ganz wichtig für die Anwohner: Da die Straßenausbaubeitragssatzung (Strabs) nur bei höherwertigen Erneuerungen des kompletten Fahrbahnoberbaus eine Beitragspflicht der Anlieger vorsieht, würden bei Teilsanierungen keine Beiträge für Grundstückseigentümer der Hüttenstraße anfallen. Die Stadt weist noch darauf hin, dass bei einer Straße mit komplettem Kopfsteinpflaster kein Winterdienst möglich ist - jedenfalls nicht mit dem Schneeräumer. ob

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