Drei Jahre und drei Monate Gefängnis Geringere Haftstrafe für Lkw-Fahrer nach tödlichem Radler-Unfall

Saarbrücken · Ein Lkw-Fahrer, der vor knapp zwei Jahren betrunken einen 28-jährigen Fahrradfahrer in Saarbrücken überfahren hat, ist am Donnerstag vom Landgericht in einem Revisionsprozess zu drei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden.

 (Symbolbild).

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Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Damit fiel die Strafe sechs Monate niedriger aus als bei der Verhandlung vor einem Jahr.

Nach Auskunft einer Gerichtssprecherin ging die Große Strafkammer von einer „erheblich verminderten Schuldfähigkeit“ aus. Die Richter blieben mit dem Strafmaß unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die drei Jahre sieben Monate beantragt hatte. Der Verteidiger hatte drei Jahre Haft gefordert.

Der Bundesgerichtshof hatte das erste Urteil des Landgerichts nach Revision des Angeklagten hinsichtlich des Strafmaßes im April aufgehoben. Der BGH hatte beanstandet, dass die Richter trotz der erheblichen Alkoholisierung des Angeklagten (3,05 Promille) keine verminderte Schuldfähigkeit angenommen hatten.

Der zur Tatzeit 26-jährige Speditionsfahrer war mit seinem Sattelschlepper trotz Rotlichts in eine Kreuzung gefahren, hatte den Radfahrer frontal erfasst, überrollt und 350 Meter mitgeschleift. Das Opfer verstarb sofort an der Unfallstelle. Der Lkw-Fahrer fuhr weiter durch die Stadt, wobei er erhebliche Schäden verursacht und weitere Menschen gefährdet hatte. Er blieb erst stehen, nachdem er aufgrund überhöhter Geschwindigkeit in der Nähe des Hauptbahnhofes mit den Stützpfeilern eines Gebäudes kollidiert war.

(dpa)
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