E-Scooter in Saarbrücken Experten raten noch vom Kauf von E-Scootern ab

Saarbrücken/Berlin · Der Bundesrat will heute, 17. Mai, in Berlin über die Modalitäten der Zulassung von E-Scootern zum Straßenverkehr entscheiden. Nach Einschätzung des saarländischen Wirtschaftsministeriums werden die Länder wohl einer Gleichbehandlung der E-Tretroller mit Pedelec-Fahrrädern zustimmen.

Pedelec steht für „Pedal Electric Cycle“ – auf gut Deutsch ein Elektrofahrrad. Saar-Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger, die auch Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz ist, befürworte eine Freigabe ab 14 Jahren und wolle, dass es schnell gehe, sagte Ministeriumssprecher Julian Lange unserer Zeitung.

Mit dem Inkrafttreten der neuen Verordnung rechnet die Branche ab Juni. Dann können auch die Sharing-Dienste in den Städten einziehen. Nachdem die Gehwegnutzung vom Tisch ist, halten Branchenkenner auch die geplante langsame Fahrzeugklasse mit weniger als zwölf Kilometer pro Stunde Höchstgeschwindigkeit für über­flüssig. Die E-Scooter, die maximal Tempo 20 fahren können, werden künftig auf Radwegen und falls nicht vorhanden auf der Straße fahren. Im benachbarten Frankreich ist Tempo 25 erlaubt.

Mit dem Kauf eines E-Scooters, raten Experten, sollte man noch warten, da die derzeit angeboten Modelle bis auf zwei nicht die nötige Zulassung besitzen und sich später als Elektroschrott erweisen können. Es wird eine Versicherungs- aber keine Helmpflicht bestehen.

Wer schon jetzt mit einem nicht zugelassenen E-Scooter auf der Straße fährt, riskiert, wie das Chip-Magazin unter Berufung auf Polizeiauskünfte mahnt, ein Bußgeld von 70 Euro bis hin zu einer Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, die bei Vorsatz mit einem Jahr Freiheitsstrafe oder einer Geldbuße belangt werden kann.

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