Ärger aus Ensheim Millionenklage gegen Betriebssanierer

Ensheim · Geschäftsführung des einst insolventen Maschinenbauunternehmens aus Ensheim fordert Regress von Anwalt.

 Anwalt Franz J. Abel droht selbts eine Klage.

Anwalt Franz J. Abel droht selbts eine Klage.

Foto: Andreas Schlichter

Metallfirma Brück in Ensheim gerettet: So hatten es alle Beteiligten einvernehmlich im April 2017 verkündet – die neuen Investoren, die Alteigentümer-Familie Brück sowie Rechtsanwalt Franz J. Abel. Der St. Ingberter war vom Amtsgericht in Saarbrücken als Sanierungsgeschäftsführer für die Muttergesellschaft Brück GmbH und den Tochterbetrieb Walzwerk Brück bestellt worden. Weitere Anwälte kümmerten sich um andere Teilunternehmen.

Jetzt droht Abel und seinen Kollegen der Gemeinschaftskanzlei eine Millionenklage. Nach Informationen der Saarbrücker Zeitung behaupten die Kläger, dass sich der Advokat in seiner damaligen Rolle als Sanierer selbst die Taschen gefüllt hat, und zwar weit über das hinaus, was ihm in seiner Tätigkeit zustand.

Sigurd Wern, Richter und Pressesprecher am Saarbrücker Landgericht, bestätigte am Montag auf Anfrage den Eingang solch einer Klage. Demnach erreichte das Gericht bereits am Donnerstag, 13. Dezember, ein Schreiben der Münchner Kanzlei Weil, Gotshal und Manges. Der Streitwert ist beachtlich: Er liegt bei 29 Millionen Euro.

Nach Werns Auskunft treten Anne Weyers und Matthias Brück gleich in mehreren Funktionen auf. Zum einen wollen sie gegen Abel als Privatpersonen klagen. Zum anderen werden die AHR-Vermögensgesellschaft mit Sitz in St. Ingbert sowie die Matthias-Brück-Vermögensverwaltungsgesellschaft aus Ensheim genannt. Weyers ist unter anderem Geschäftsführerin bei AHR sowie bei der Brück-Stahlhandelsgesellschaft. Seit anderthalb Jahren gehöre nach Auskunft aus dem Unternehmen indes Matthias Brück nicht mehr der Verwaltungsgesellschaft an, die aber laut Klageschrift noch immer seinen Namen trägt. Beide waren am Montag nicht zu erreichen.

Anwalt Franz J. Abel war von den Vorwürfen bislang nichts bekannt. „Ich kenne die Klage nicht, werde mich aber äußern, sobald ich weiß, worum es dabei geht“, kündigte er an. Landgerichtssprecher Wern bestätigte unterdessen, dass Abels Kanzlei als Beklagte das Schriftstück noch nicht zugestellt worden sei. Grund dafür: Die Kläger sollen noch keinen Gerichtskostenvorschuss bezahlt haben. Erst wenn dies der Fall ist, werde sich das Gericht mit der Sache befassen. Zurzeit liegen die Akten bei der 9. Zivilkammer, die sich unter anderem mit Anwaltshaftung befasst. Zum Inhalt der Klage dürfe Wern aus Datenschutzgründen nichts sagen.

Unterdessen hält sich auch die mit der Klage beauftragte Münchner Anwaltskanzlei bedeckt. Trotz mehrer Anfragen gab es bis Redaktionsschluss keine Reaktionen.

Das Insolvenzverfahren zum Ensheimer Traditionsunternehmen Brück war im Oktober 2016 eröffnet worden. In finanzielle Schieflage war der 1923 gegründete Metallteile-Spezialist wegen ausbleibender Aufträge geraten. 130 Stellen verschwanden, 300 blieben übrig.

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