Unterlegen Rassismus-Vorwurf – Saar-Kabarettist Detlev Schönauer verliert vor Landgericht

Saarbrücken · Das Saarbrücker Landgericht hat seine Klage gegen den privaten Internet-Blogger Uwe Caspari abgewiesen. Demnach sind dessen Rassismus-Vorwürfe von der Meinungsfreiheit gedeckt.

 Kabarettist Detlev Schönauer unterliegt vor dem Saarbrücker Landgericht. (Archivaufnahme)

Kabarettist Detlev Schönauer unterliegt vor dem Saarbrücker Landgericht. (Archivaufnahme)

Foto: Robby Lorenz

Detlev Schönauer (Jacques Bistro) muss damit leben, dass seine zugespitzten Äußerungen in seinen Bühnenprogrammen „auf Missfallen stoßen oder gar pointierte und überzogene Kritik auslösen“. Unter anderem damit hat die 4. Zivilkammer am Saarbrücker Landgericht die Klage des saarländischen Kabarettisten gegen einen Internet-Blogger zurückgewiesen. Das grundgesetzlich geschützte Recht auf freie Meinungsäußerung des Internet-Kritikers Uwe Caspari werteten die Richter am Donnerstag (25. Juli) damit höher als den ebenso verfassungsmäßigen Schutz der Berufsfreiheit und des Persönlichkeitsrechts. So sind die Rassismus-Vorwürfe dem Autor Caspari nicht anzukreiden.

In einem Online-Beitrag hatte der Beklagte Schönauers Programm als „rassistisch“ und den Künstler selbst als „Rassisten“ bezeichnet. Dabei ging es konkret um das Kabarett-Programm „Doppelhirn“, in dem Schönauer seinem Zwillingsbruder begegnet, der eine mit französischem Akzent spricht, der andere hessischen Dialekt. Der Blogger legte in seinem Beitrag dem Veranstalter zudem öffentlich nahe, dieses Programm aus dem Angebot zu nehmen. Das sei allerdings kein rechtswidriger Aufruf zum Boykott, heißt es in dem am Vormittag veröffentlichten Urteil.

 Internet-Blogger Uwe Caspari (Foto) ist nach einem Urteil seine Kritik am Kabarettisten Detlev Schönauer nicht anzukreiden.

Internet-Blogger Uwe Caspari (Foto) ist nach einem Urteil seine Kritik am Kabarettisten Detlev Schönauer nicht anzukreiden.

Foto: BeckerBredel

Die Richter sahen die Einträge im Internet nicht als „Schmähkritik“ an, in der die Person Schönauer diffamiert werden soll. „Polemisch und überspitzt“ habe sich der Beklagte mit dem Inhalt der Darbietung auseinandergesetzt, teilte ein Sprecher des Landgerichts schriftlich mit.

Schönauer indes behält sich weitere rechtliche Schritte vor, wie er der SZ am Donnerstagmorgen sagte. „Ich habe gar kein Problem mit der Meinungsfreiheit von Herrn Caspari. Mein Problem ist, dass er Unwahrheiten genannt hat und Zitate dermaßen verdreht hat, das sie genau das Gegenteil aussagen, was ich eigentlich gesagt habe.“ Erschwerend hinzugekommen sei der Boykott-Aufruf Casparis und ein Boykott-Aufruf einer weiteren Person bei einem Veranstalter in Rehlingen-Siersburg. „So etwas kann ich mir nicht leisten. Das ist existenzbedrohend“, sagt der Kabarettist.

Viele würden Casparis Blogeintrag als „seriöse Quelle“ sehen, dass er ein Rassist sei. Das seien aber alles Menschen, „die nie in meinem Programm waren. Die nicht wissen, was ich gesagt habe und das nicht beurteilen können“. Alles was er möchte ist, dass der Blogeintrag gelöscht wird, so Schönauer.

Uwe Caspari begrüßt das Urteil natürlich und sieht darin, wie er sagt, ein „wichtiges Zeichen für eine offenen Diskurs über das Thema Rassismus“. Außerdem stärke es die Meinungsfreiheit. Er habe Respekt vor der Kunstfreiheit von Kabarettisten und Comedians. Jemand wie Schönauer, der sich mit „grenzwertigen Aussagen zu emotional aufgeladenen Themen“ äußert, müsse akzeptieren, dass andere ihre Meinung kundtun. „Nichts anderes hat Uwe Caspari hier gemacht, als er das Programm geschildert und im Anschluss erklärt hat, dass er dies als rassistisch empfindet“, erklärte Casparis Anwalt Tobias Raab.

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