Datenschutz „Das ist die Stunde Null im Datenschutz“

Homburg/Saarbrücken · Ab Mai gilt in der ganzen EU eine neue Verordnung, die die Rechte von Verbrauchern und Beschäftigten stärkt.

 Nach mehreren Skandalen mit Überwachungskameras hat die Bundesregierung ein Gesetz erlassen, das es verbietet, Mitarbeiter heimlich zu filmen.

Nach mehreren Skandalen mit Überwachungskameras hat die Bundesregierung ein Gesetz erlassen, das es verbietet, Mitarbeiter heimlich zu filmen.

Foto: dpa/Jens Büttner

„Datenschutz ist etwa so spannend, wie wenn man zusieht, wie ein Aktenordner vom Regal fällt“, sagt Thomas Hau von der Beratungsstelle für sozialverträgliche Technologiegestaltung (BEST). BEST ist eine Einrichtung der Arbeitskammer des Saarlandes und des DGB Saar. Zusammen mit dem Unabhängigen Datenschutzzentrum Saarland hatte Hau Betriebsräte aus dem ganzen Land in die Arbeitskammer eingeladen, um die neue Datenschutzgrundverordnung der EU vorzustellen, die am 25. Mai in Kraft tritt. „Das ist eine Zäsur“, sagt Hau, „gewissermaßen die Stunde Null im Datenschutz.“

Der Verbraucherdatenschutz habe sich nach Haus Ansicht „klar verbessert“. Erstmals gebe es eine einheitliche EU-weite Regelung für alle Mitgliedstaaten. Ein Beispiel: Vor einigen Jahren habe Facebook seinen Europa-Sitz von Hamburg nach Irland verlegt, weil dort außer dem Steuervorteil der Datenschutz viel laxer gehandhabt werde und man lästige Anfragen leichter abwimmeln kann. In Irland kümmere sich ein Behördenleiter mit vier Mitarbeitern um den gesamten Datenschutz im Land. Wer von Facebook Einblick in seine persönlichen Daten bekommen will, muss bislang seine Anfrage auf Englisch in Irland stellen. Nun kann jeder EU-Bürger in seiner Muttersprache Auskunft verlangen.

Beim Datenschutz für Beschäftigte habe sich dagegen wenig getan. Der entsprechende Paragraf im neuen Bundesdatenschutzgesetz umfasse nur wenige Zeilen und nur allgemein formuliert und schwer verstehbar. Hau spricht von einer „Notlösung“, die sich aber bewährt habe. In konkreten Fällen müssten eben die Gerichte und die Datenschutzbeauftragten bei Entscheidungen hinzugezogen werden. Nicht konkret geregelt sind weiterhin, ob der Arbeitgeber Bewegungsprofile von Mitarbeiter beispielsweise über GPS erstellen und speichern darf, der Umgang mit Big Data, die Nutzung von Smartphones. Monika Grethel, die Datenschutzbeauftragte des Saarlandes, nennt weitere Beispiele: „Was ist mit Sensoren im Boden, die erfassen, wo sich ein Mitarbeiter bewegt? Und mit Überwachungsprogrammen, die jeden Tastendruck auf der Tastatur registrieren? Oder Arbeitsanzügen, die die Körperfunktionen von Mitarbeitern kontrollieren?“ Außer dem Bund haben auch die Privatwirtschaft und die katholische wie die evangelische Kirche ihren Datenschutzregelungen an die neue EU-Verordnung angepasst. Auf Landesebene werde dies aber auch bis Mai der Fall sein, sagt Grethel.

Das Risiko für Unternehmen und Behörden, bei Verstößen gegen den Datenschutz haftbar gemacht zu werden, sei stark gestiegen, sagt Hau. Und auch die Bußgelder für Verstöße sind stark angestiegen, wie Grethel sagt. Bislang gelte eine Höchstgrenze von 300 000 Euro, künftig können bis zu vier Prozent des jährlichen Gesamtumsatzes fällig werden. Welche Daten darf ein Arbeitgeber erheben, welche muss er sogar erheben, um seiner Dokumentationspflicht nachzukommen, die künftig stark ausgeweitet wird. Das gilt es gegenüber der Freiheit und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Mitarbeiters abzuwägen. Aber auch Betriebs- und Personalräte sind zu einem umfangreichen Datenschutzmanagement verpflichtet. Datenschutz müsse sowohl rechtlich als auch technisch gewährleistet sein, sagt Hau. Und: „Es kann nicht sein, dass meine Daten im Büro des Betriebsrats schlechter geschützt sind als im Personalbüro meiner Firma.“  Monika Grethel steht hinter der neuen EU-Verordnung. Die alte stamme noch von 1995. Das ist so etwas wie die Steinzeit des Internets. Eine Neuregelung sei angesichts des Fortschritts dringend nötig gewesen. Datenschutz mag langweilig sein, ist aber unverzichtbar, sagt Hau. „Datenschutz ist der Respekt vor der Entscheidung des Anderen, wie öffentlich er sein möchte.“

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