Inzidenz auch am Samstag über 165 Schulen und Kitas im Regionalverband Saarbrücken müssen wieder schließen

Update | Berlin · Da die Inzidenz drei Tage in Folge über der kritischen 165-er Marke liegt, greift nun die dritte Stufe der Bundes-Notbremse.

 Dieses Bild könnte den Schulen sowie Schülerinnen und Schülern im Regionalverband Saarbrücken ab kommender Woche drohen: Leere Klassenzimmer und hochgestellte Stühle.

Dieses Bild könnte den Schulen sowie Schülerinnen und Schülern im Regionalverband Saarbrücken ab kommender Woche drohen: Leere Klassenzimmer und hochgestellte Stühle.

Foto: dpa/Caroline Seidel

Aufgrund des Infektionsgeschehens im Regionalverband Saarbrücken greift die dritte Stufe der Bundes-Notbremse. Das Bundesgesetz regelt die Schließung von Schulen und Kitas ab einer Sieben-Tages-Inzidenz von 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen. Dies ist seit Freitag im Regionalverband Saarbrücken der Fall. Das hat zur Folge, dass bereits ab diesem Montag (3. Mai) die Schulen im Regionalverband schließen beziehungsweise in den Distanzunterricht wechseln müssen. Auch die Kitas müssen in eine Notbetreuung wechseln. Das teilte das saarländische Bildungsministerium am Freitag mit.

Im Regionalverband Saarbrücken lag die Inzidenz am Freitag den dritten Tag in Folge über der kritischen Marke von 165. Auch am Samstag überschritt der Wert laut Angeben vom Robert-Koch-Institut die kritische Marke mit 165,8. "Schulen und Kitas im Regionalverband müssen deshalb zum 3. Mai 2021 auf Distanzunterricht und Notbetreuung umstellen", teilte das Ministerium mit. Ausnahmen soll es lediglich für Abschlussklassen und Förderschulen geben. Abitur- und Abschlussprüfungen sollen wie geplant stattfinden. „Schüler und Eltern erhalten heute über die jeweilige Schule beziehungsweise Kita weitere Informationen. Von den Einschränkungen sind zudem die Weiterbildungseinrichtungen, Nachhilfeinstitute sowie die künstlerischen Schulen, etwa Musik- und Kunstschulen, betroffen. Auch hier darf ab dem 3. Mai kein Präsenzunterricht stattfinden“; schreibt das Ministerium in seiner Pressemitteilung weiter

Pädagogisches Angebot an den Schulen, Kita-Notbetreuung und  Übernahme von Elternbeiträgen

Ab dem 3. Mai gilt im Regionalverband zunächst der Grundsatz: Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen können, sollen das tun. Das pädagogische Angebot an den Grundschulen gibt es aber weiterhin, Nachmittagsbetreuung findet ebenfalls statt. Gleiches gilt für die Klassenstufen 5 und 6 der Gemeinschaftsschulen und Gymnasien. Das pädagogische Angebot am Vormittag und die Nachmittagsbetreuung können Schüler und Schülerinnen, bei denen keine häusliche Betreuung möglich (z.B. wegen Berufstätigkeit der Erziehungsberechtigte) oder kein geeigneter Arbeitsplatz bzw. kein geeignetes Umfeld für das Lernen von zuhause vorhanden ist, weiterhin in Anspruch nehmen.

An den Kitas wird eine Notbetreuung eingerichtet. Sie kann analog zum pädagogischen Angebot in Anspruch genommen werden. Die Landesregierung hat sich darauf verständigt, die Elternbeiträge für Freiwillige Ganztagsschule (FGTS) und Kita für die Tage zu übernehmen, in denen das jeweilige Angebot nicht in Anspruch genommen wird. Die Erstattung der Elternbeiträge wird über die FGTS- und Kita-Träger umgesetzt. Die Träger informieren die Eltern entsprechend.

Ausnahmeregelungen für Förderschulen und Abschluss-Schüler*innen

An den Förderschulen werden wie bisher je nach Förderschwerpunkt die Beschulungsmodelle in Absprache mit der Schulaufsicht standortspezifisch festgelegt. Die Jahrgangsstufen 9 und 10 an den Gemeinschaftsschulen sowie vergleichbare Jahrgangsstufen beziehungsweise Lerngruppen an den  Förderschulen bleiben grundsätzlich weiterhin im Wechselunterricht. An den  beruflichen Schulen werden die Abschlussklassen der Fachoberschule, der  Fachschulen, der Berufsfachschulen, der höheren Berufsfachschulen, der Berufsschulen und der Ausbildungsvorbereitung weiter im Wechselunterricht beschult. Für die Schülerinnen und Schüler des Abiturjahrgangs 2022 (Jahrgangsstufe 12 der Gemeinschaftsschulen, Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien) findet Wechselunterricht in Präsenz statt, ebenso für die entsprechende Jahrgangsstufe an beruflichen Schulen.

Wiederöffnung der Bildungseinrichtungen

Die Wiederöffnung der Schulen und Kitas im Regionalverband ist erst dann wieder möglich, wenn der 7-Tages-Inzidenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter dem Grenzwert von 165 liegt. Die Feststellung darüber, dass diese Lage eingetreten ist, trifft das zuständige Gesundheitsministerium.

(dpa)
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