Verstöße gegen die Corona-Regeln Homeoffice-Pflicht in 51 Betrieben im Saarland kontrolliert

Saarbrücken · Laut der aktuellen Corona-Arbeitsschutzverordnung müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten Homeoffice anbieten - es sei denn, zwingende betriebsbedingte Gründe stehen dem entgegen. Im Saarland wurde die Einhaltung dieser Verordnung bislang 51 Mal kontrolliert. Dabei fielen bei rund der Hälfte der Kontrollen Verstöße auf.

Corona im Saarland: Homeoffice-Pflicht in 51 Betrieben kontrolliert
Foto: dpa/Daniel Naupold

Im Saarland wurden bislang 51 Betriebe zur Kontrolle der Einhaltung der Homeoffice-Verordnung aufgesucht. Dabei seien in 26 Betrieben Mängel festgestellt worden, deren Beseitigung veranlasst wurde, teilte das saarländische Umweltministerium für das Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz mit. Bei den Mängeln handelte es sich demnach zum Beispiel um fehlende Begründungen, warum kein Homeoffice möglich ist, um Defizite bei der Bereitstellung von FFP2-Masken oder bei der Organisation zur Kontaktvermeidung.

Laut Corona-Arbeitsschutzverordnung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) von Ende Januar müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten anbieten, Büroarbeit oder vergleichbare Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen - wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Wenn das nicht möglich ist, sollen Firmen zum Beispiel kleine und feste Arbeitsgruppen einrichten. Die Ministerpräsidenten der Länder und Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatten bei ihrer jüngsten Verhandlungsrunde am Mittwoch vereinbart, dass die Regelungen zum Homeoffice bis zum 30. April verlängert werden sollen. Dadurch soll die Gefahr reduziert werden, dass sich Beschäftigte am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin anstecken.

Unter anderem, um die Corona-Arbeitsschutzverordnung zu überwachen und auf Beschwerden zu reagieren, wurde im Saarland am 22. Januar eine Task-Force gegründet. Diese bestehe aus fünf Mitarbeitern des Arbeitsschutzes und einem Mitarbeiter mit Schwerpunkt Produktsicherheit. „Es erreichen uns hauptsächlich Anfragen oder Beschwerden von Arbeitnehmern, wenige von Arbeitgebern und bislang eine Anfrage einer Interessenvertretung“, hieß es.

(dpa)
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